Regierungsfraktionen und Union wollen Verfassungsgericht besser schützen
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Von Andrea Thomas
BERLIN (Dow Jones) - Ein Bündnis aus den Regierungsfraktionen und der Union strebt eine Änderung des Grundgesetzes an, um das Bundesverfassungsgericht vor extremen Parteien besser zu schützen. Es gehe darum, das Grundgesetz bestmöglich vor verfassungsfeindlichen Einflüssen zu schützen und hier habe das Bundesverfassungsgericht als Hüterin des Grundgesetzes eine besondere Aufgabe, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).
Die Struktur des Bundesverfassungsgerichts soll nun im Grundgesetz abgesichert werden. So soll eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag bei Änderungen der gesetzlichen Regelungen für das Bundesverfassungsgericht nötig sein. Aktuell ist eine einfache Mehrheit für Änderungen am Gesetz zum Bundesverfassungsgericht ausreichend.
"Heute ist ein guter Tag für die Verfassungsordnung und die demokratische Kultur in unserem Land. Denn eine ganz breite Allianz seriöser Demokraten, eine ganz breite Allianz von Parlamentariern zusammen mit dem Bundesminister der Justiz, stellt eine Initiative vor, um das Bundesverfassungsgericht weiter zu stärken", sagte Buschmann in Berlin. Dies sei nötig, denn es könnte obstruktive Minderheiten oder Mehrheiten geben, die nicht wollten, dass das Verfassungsgericht gut funktioniere. Dies könnten sie etwa über die Blockade oder Verweigerung einer Richterwahl tun.
Zum Status und zur Struktur des Bundesverfassungsgerichts gehört etwa die Zahl der Richter, die bei zwölf liegt, die Amtszeit der Verfassungsrichter von zwölf Jahren oder die Altersobergrenze der Richter von 68 Jahren. Die Bundestagsfraktionen von SPD, CDU/CSU, Grünen und FDP haben sich außerdem darauf verständigt, dass für den Fall einer Nichteinigung auf die Besetzung einer vakanter Richterstelle durch den Bundestag oder Bundesrat das Wahlrecht auch durch das andere Wahlorgan ausgeübt werden können soll. Dazu soll im Grundgesetz eine Öffnungsklausel eingefügt werden.
Hintergrund der Pläne sind Entwicklungen in Ländern wie Polen, Ungarn und Israel, wo Regierungen die Unabhängigkeit ihrer Verfassungsgerichte eingeschränkt haben oder im Falle von der früheren polnischen Regierung PiS eingeschränkt hatten. Zudem wird befürchtet, dass bei einem weiteren Erstarken von radikalen Parteien in Deutschland, wie etwa der AfD, und einer möglichen Regierungsbeteiligung dieser Parteien Änderungen bei der Auswahl der Richter vorgenommen werden oder Verfassungsrichter ausgetauscht werden könnten. Auch wollen die Parteien verhindern, dass solch eine Regierung die Arbeitsweise des Bundesverfassungsgerichts ändern könnte.
Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com
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