Regierung richtet Internationale Klimaschutzinitiative neu aus
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Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones) - Die Bundesregierung definiert nach eigenen Angaben die zukünftige Ausgestaltung der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) neu und damit einen wichtigen Teil der internationalen Klimafinanzierung Deutschlands. Mit dem ressortübergreifenden Förderprogramm werde sie auch zukünftig in Schwellen- und Entwicklungsländern die sozial-ökologische Transformation unterstützen und vorantreiben. Die IKI werde ihre Förderaktivitäten aber auf 14 Schwerpunktländer insbesondere im globalen Süden fokussieren, kündigte die Regierung in einer gemeinsamen Pressemitteilung an, die vom Wirtschaftsministerium verbreitet wurde.
"Diese Schwerpunktländer stehen für fast 50 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen und gehören gleichzeitig zu den 25 globalen Biodiversitäts-Hotspots", hieß es in der Pressemitteilung. Hier seien IKI-Projekte besonders wirksam, weil es ein großes Potenzial zur Minderung von Treibhausgasen, Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels und zum Schutz der Biodiversität gebe. Aufgrund der zunehmenden Bedeutung Afrikas für den internationalen Klimaschutz sei ebenfalls ein vertieftes Engagement der IKI auf dem afrikanischen Kontinent für die kommenden Jahre in Planung.
Um mit den zur Verfügung stehenden Mitteln eine größtmögliche Hebelwirkung zu entfalten, beschreibe die IKI-Strategie 2030 priorisierte Handlungsfelder, die im besonderen Fokus der Arbeit und Förderung stehen. Diese Schwerpunktsetzung beinhalte auch Themen und Sektoren, die bisher nicht im Fokus gestanden hätten beziehungsweise zukünftig sehr viel stärker bearbeitet werden sollten - insbesondere die Dekarbonisierung der Industrie, Mobilisierung privater Investitionen für den Klima- und Biodiversitätsschutz sowie die Themen Klima und Sicherheit.
Das seit 2008 bestehende Förderprogramm wird laut den Angaben seit dem Jahr 2022 vom Wirtschaftsministerium federführend koordiniert und in enger Zusammenarbeit mit dem Umweltministerium und dem Auswärtigen Amt ressortübergreifend umgesetzt. Gefördert werden Projekte zur Minderung von Treibhausgasemissionen, Anpassung an die Folgen des Klimawandels, zum Erhalt und Wiederherstellung natürlicher Kohlenstoffsenken und Schutz der biologischen Vielfalt. Auf den Förderbereich Minderung entfallen laut den Angaben mit rund 50 Prozent der Mittel die meisten Fördergelder.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
DJG/ank/mgo
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