PTA-HV: CA Immobilien Anlagen AG: Einberufung der 37. ordentlichen Hauptversammlung
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Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Wien (pta005/04.04.2024/07:45) - CA IMMOBILIEN ANLAGEN AKTIENGESELLSCHAFT
Wien
FN 75895k
ISIN AT0000641352 (Inhaberaktien)
ISIN AT0000641345 (Namensaktien)
Einberufung der 37. ordentlichen Hauptversammlung
für
Donnerstag, den 02. Mai 2024, um 10:00 Uhr (Wiener Zeit)
in 1010 Wien, Strauchgasse 4 (Palais Ferstel)
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 02. Mai 2024, um 10:00 Uhr (Wiener Zeit), in 1010 Wien, Strauchgasse 4, stattfindenden 37. ordentlichen Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft ein.
I. TAGESORDNUNG
* Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2023 samt Lageberichten, dem Corporate Governance Bericht, dem Vorschlag für die Gewinnverwendung und dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023.
* Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
* Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023.
* Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023.
* Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023.
* Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024.
* Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023.
* Wahl in den Aufsichtsrat.
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen werden spätestens ab dem 11. April 2024 im Internet unter https://www.caimmo.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich und abrufbar sein:
* die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen;
* die Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8;
* die Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf zu Tagesordnungspunkt 8;
* die Transparenzangaben gemäß § 270 Abs 1a UGB zu Tagesordnungspunkt 6;
* der Vergütungsbericht zu Tagesordnungspunkt 7;
* Datenschutzinformation;
* der vollständige Text dieser Hinweisbekanntmachung und dieser Einberufung;
* die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht inkl. Weisungen gemäß § 114 AktG (auch für den von der Gesellschaft namhaft gemachten Stimmrechtsvertreter (Florian Beckermann));
III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNG FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich gemäß § 111 AktG nach dem Anteilsbesitz am Ende des 22. April 2024, 24 Uhr Wiener Zeit (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Bei Inhaberaktien ist der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, die der Gesellschaft gemäß § 111 Abs 2 AktG spätestens am 26. April 2024 mit firmenmäßiger Zeichnung seitens des ausstellenden Kreditinstituts ausschließlich unter einer der folgenden Adressen zugehen muss:
per Post oder Kurierdienst an die Anschrift:
CA Immobilien Anlagen AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 50
per E-Mail: anmeldung.caimmo@hauptversammlung.at (einfache E-Mail; dabei können die Depotbestätigungen in den Formaten PDF, JPG, TXT oder TIF Berücksichtigung finden)
per SWIFT: GIBAATWGGMS
Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT0000641352 im Text angeben.
Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung können Aktionäre oder deren Bevollmächtigte nicht zur Hauptversammlung zugelassen werden.
Depotbestätigung gem. § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code);
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Bezeichnung des Registers und Registernummer bei juristischen Personen;
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie (bei mehreren Aktiengattungen) die Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapierkennnummer; und
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung des Depots.
Die Depotbestätigung ist in deutscher oder englischer Sprache zu übermitteln. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sieben Tage sein und muss sich auf den 22. April 2024, 24 Uhr Wiener Zeit, beziehen.
Namensaktien
Aktionäre von Namensaktien sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, sofern ihre Anmeldung der Gesellschaft spätestens am 26. April 2024, 24 Uhr Wiener Zeit, in Textform ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugeht:
per Post oder Kurierdienst an die Anschrift:
CA Immobilien Anlagen AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 50
per E-Mail: anmeldung.caimmo@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang: TIF, PDF, etc.)
per SWIFT: GIBAATWGGMS
Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT0000641345 im Text angeben.
Die Anmeldung ist in deutscher oder englischer Sprache zu übermitteln.
Bei Namensaktien ist die Eintragung im Aktienbuch am Nachweisstichtag maßgeblich und bedarf es keines gesonderten Nachweises durch den Aktionär.
Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. Die Aktionäre werden gebeten, sich rechtzeitig an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.
IV. ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Bitte bringen Sie zur Hauptversammlung (Registrierung) Ihre Anmeldebestätigung oder ggfs. Ihre Vollmacht und einen allgemein anerkannten gültigen Lichtbildausweis mit. Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erschienenen Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) zur Identitätsfeststellung mitzubringen. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9:00 Uhr (Wiener Zeit).
V. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten, in der Vollmacht namentlich genannten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter jedoch nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss zumindest in Textform gemäß § 13 Abs 2 AktG erteilt werden; ein Widerruf bedarf ebenfalls zumindest der Textform. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
per Post oder Kurierdienst an die Anschrift:
CA Immobilien Anlagen AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH,
Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 50
per E-Mail: anmeldung.caimmo@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang: TIF, PDF, etc.)
per SWIFT: GIBAATWGGMS
Message Type MT598 oder MT599; unbedingt bei Inhaberaktien ISIN AT0000641352 bzw. bei Namensaktien ISIN AT0000641345 im Text angeben
persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Vollmachtsformulare und Formulare für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.caimmo.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ abrufbar.
Die Vollmacht bzw. deren Widerruf muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 30. April 2024 bis 16:00 Uhr Wiener Zeit bei der Gesellschaft einzulangen.
Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei der Erteilung einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie unter Punkt III (Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung) beschrieben sind, zu erfüllen haben. Insbesondere hat der Aktionär auch bei Erteilung einer Vollmacht bei seiner Depotbank eine Depotbestätigung zu beantragen. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt das zur Übermittlung von Depotbestätigungen Ausgeführte sinngemäß.
Den Aktionären steht auch Herr Florian Beckermann (Interessensverband für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22) als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Hierfür kann das auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbare Formular für die Erteilung bzw. den Widerruf der Vollmacht verwendet werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Beckermann unter Tel: +43 (01) 8763343-30, Telefax +43 (01) 8763343-39 oder per E-Mail beckermann.caimmo@hauptversammlung.at.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
VI. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
1. Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen zumindest 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. "Schriftlich" bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, bei Übermittlung des Antrags per E-Mail, die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur. Zu jedem vorgeschlagenen zusätzlichen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag (jedenfalls auch in deutscher Sprache) samt Begründung beigelegt werden. Ein derartiges Verlangen ist gemäß § 109 AktG ausschließlich dann beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 11. April 2024, in Schriftform ausschließlich an die Geschäftsanschrift CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, 1030 Wien, Mechelgasse 1, Abteilung Corporate Office, Christoph Thurnberger zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG (zu den Anforderungen an diese siehe oben unter Punkt III (Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung), in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Bei Namensaktien ist die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und bedarf es keines gesonderten Nachweises durch den Aktionär.
2. Beschlussvorschläge zur Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen zumindest 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Tagesordnungspunkt in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.
Dieses Verlangen ist gemäß § 110 AktG ausschließlich dann beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens am 22. April 2024, in Textform entweder
per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift:
CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Abteilung Corporate Office,
Christoph Thurnberger, Mechelgasse 1, 1030 Wien;
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 50; oder
per E-Mail: anmeldung.caimmo@hauptversammlung.at wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Vorschläge zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds samt den Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG für jede vorgeschlagene Person müssen der Gesellschaft in Textform spätestens am 22. April 2024 in Textform bei der Gesellschaft eingehen und am 24. April 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung einbezogen werden darf.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist bei Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf (zu den Anforderungen eine Depotbestätigung siehe oben unter Punkt III (Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung). Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Bei Namensaktien ist die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und bedarf es keines gesonderten Nachweises durch den Aktionär.
3. Auskunftsrecht während der Hauptversammlung
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft bzw. des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung
per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift:
CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Abteilung Corporate Office,
Christoph Thurnberger, Mechelgasse 1, 1030 Wien;
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 50; oder
per E-Mail: anmeldung.caimmo@hauptversammlung.at
gestellt werden.
Der Vorsitzende der Hauptversammlung wird den Ablauf der Hauptversammlung zeitlich strukturieren und insbesondere einen bestimmten Zeitpunkt bekanntgeben, bis zu dem Fragen gestellt werden können.
Voraussetzung für die Ausübung des Auskunfts- und Rederechts der Aktionäre ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß Punkt III (Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung) dieser Einberufung.
4. Stimmrecht-, Antrags- und Widerspruchsrecht von Aktionären in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz – berechtigt, zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen, sein Stimmrecht auszuüben und Widerspruch zu Protokoll zu geben, und zwar entweder persönlich oder durch einen von ihm bevollmächtigten Vertreter.
VII. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Euro 774.229.017,02, eingeteilt in 106.496.426 Stückaktien und zwar in 106.496.422 Inhaberaktien und vier Namensaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Zum Zeitpunkt der Einberufung befinden sich 8.780.037 Stückaktien der Gesellschaft im Besitz der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, aus denen das Stimmrecht nicht ausgeübt werden kann (§ 65 Abs 5 AktG). Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt somit 97.716.389.
VIII. INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ
Die CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Informationen zum Umfang der Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung unter https://www.caimmo.com/de/datenschutzerklaerung/ oder https://www.caimmo.com/de/investor-relations/hauptversammlung/ abrufbar.
Wien, April 2024
Der Vorstand
(Ende)
Aussender: CA Immobilien Anlagen AG
Adresse: Mechelgasse 1, 1030 Wien
Land: Österreich
Ansprechpartner: Christoph Thurnberger
Tel.: +43 1 532 5907 504
E-Mail: christoph.thurnberger@caimmo.com
Website: www.caimmo.com
ISIN(s): AT0000641352 (Aktie)
Börsen: Amtlicher Handel in Wien