Presse: Niedersachsen muss um Macht bei VW bangen
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Düsseldorf (BoerseGo.de) - Das Land Niedersachsen muss offenbar um seine Sperrminorität bei Europas größtem Autobauer Volkswagen bangen. Das Registergericht in Braunschweig hat nach Informationen des "Handelsblattes" die Eintragung einer vom VW-Aufsichtsrat beschlossenen Satzungsänderung abgelehnt, die den Einfluss des staatlichen Aktionärs festschreiben sollte. Zuständig sei nicht das Aufsichtsgremium, sondern die Hauptversammlung von VW, entschied das Amtsgericht in einem Schreiben vom 17. September.
Damit habe das Landgericht Hannover im Streit um die Satzung das letzte Wort. Auf der Aktionärsversammlung Ende April war die Satzungsänderung gescheitert, weil sich die beiden Hauptaktionäre Porsche und das Land Niedersachsen nicht einigen konnten und damit keiner ihrer konkurrierenden Anträge die Mehrheit erhielt.
Porsche will die auf 20 Prozent festgelegte Sperrminorität des Landes kippen, das zweitgrößter Aktionär von Volkswagen ist und damit ein Vetorecht hat. Im deutschen Aktienrecht ist eine Sperrminorität auf 25 Prozent der Stimmrechte festgelegt. Allerdings können sich die Unternehmen in ihren Satzungen davon abweichende Regelungen geben.
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