Presse: Brüssel lässt VW-Gesetz ruhen
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Frankfurt (BoerseGo.de) - Einem Medienbericht zufolge will die EU-Kommission wegen des novellierten VW-Gesetzes derzeit keine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einreichen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Krise im Automobilsektor wolle die Binnenmarktaufsicht keinen zusätzlichen Druck auf Europas größten Autobauer ausüben, berichtet die "Börsen-Zeitung" unter Berufung auf EU-Kreise. Damit hat sich die EU zu einem Kurswechsel hinreissen lassen. Der zuständige Kommissar Charlie McCreevy hatte zuletzt wiederholt mit einer Klage gedroht, da er in der Sperrminorität Niedersachsens bei Volkswagen einen Verstoß gegen den Gemeinschaftsmarkt sieht.
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hatte die Bundesregierung das VW-Gesetz Ende 2008 modifiziert. Die Sperrminorität von 20 Prozent wurde jedoch beibehalten. Dies räumt dem Bundesland Niedersachsen bei wichtigen Entscheidungen ein Veto-Recht ein. Normalerweise ist eine 25 Prozent Hürde üblich.
Anfang des Jahres hatte Porsche seine Beteiligung an VW auf knapp 51 Prozent aufgestockt. Noch in diesem Jahr soll eine Dreiviertelmehrheit übernommen werden. Das Porsche-Management hält die Sperrminorität von 20 Prozent für nicht vereinbar mit dem Europarecht und hatte sich deshalb auf der Hauptversammlung im Januar noch optimistisch gezeigt, dass sich die EU-Kommission für eine Abschaffung der Klausel einsetzen werde.
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