Novelle des Onlinezugangsgesetzes verfehlt Mehrheit im Bundesrat
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Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones) - Der Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes hat im Bundesrat die notwendige Mehrheit verfehlt, ebenso wie ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses. Das gab die Länderkammer bekannt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) kündigte daraufhin an, sie werde ihrerseits dem Kabinett vorschlagen, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Ziel des Gesetzes ist es laut Bundesrat, behördliche Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten. Es schaffe Strukturen für eine verbesserte Zusammenarbeit von Bund und Ländern und solle eine einfache, moderne und digitale Verfahrensabwicklung im übergreifenden Portalverbund ermöglichen. Grundlage für die Kommunikation mit der Verwaltung ist demnach die BundID - ein zentrales digitales Bürgerkonto- in Verbindung mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises (eID) zur Identifikation. Außerdem soll ein schriftformersetzendes qualifiziertes elektronisches Siegel und eine Regelung zu Digital-Only für Unternehmensleistungen eingeführt werden.
Faeser nannte es in einer Mitteilung "sehr bedauerlich", dass die unionsgeführten Länder nicht zugestimmt hätten. "Damit handeln sie klar gegen die Interessen ihrer eigenen Kommunen und vor allem gegen die Interessen der Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen", erklärte sie. Die Regierung wolle Bürgerinnen und Bürgern den Gang zum Amt ersparen "und die Zettelwirtschaft beenden". Für Unternehmen hätte das Gesetz vollständig digitale Verfahren bedeutet. "Ich werde dem Kabinett vorschlagen, den Vermittlungsausschuss anzurufen", kündigte die Innenministerin an. Sie sei bereit, "konstruktiv weiter zu verhandeln, weil unser Land mehr digitalen Fortschritt braucht". Dazu müssten auch die Unionsländer ihren Beitrag leisten.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
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