Netzagentur passt Nutzungsdauer und Abschreibungsregeln für Gassektor an
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Von Andrea Thomas
BERLIN (Dow Jones) - Die Bundesnetzagentur hat Anpassung bei den kalkulatorischen Nutzungsdauern und den Abschreibungsmodalitäten im Gassektor vorgenommen, um die Kosten für die Transformation fairer zu verteilen. Netzbetreiber der Erdgasleitungen können die Kosten nun zeitlich auf die nächsten Jahre und Jahrzehnte bis 2045 verteilen, damit sie noch von möglichst viele Kunden getragen werden können. Die neuen Abschreibungsregeln können ab dem kommenden Jahr in den Netzentgelten angesetzt werden.
Aufgrund der schnelleren Abschreibungen sei laut Netzagentur in der Anfangsphase der Gasnetztransformation grundsätzlich mit höheren Entgelten zu rechnen. Allerdings hingen diese jeweils stark von der regionalen Umsetzung der Wärmewende ab. Die Netzagentur geht jedoch von einem moderaten Entgeltanstieg aus, wie es in einer Pressemitteilung heißt.
Hintergrund der Entscheidung ist die Erwartung, dass bei abnehmenden Gasnutzerzahlen die Kosten nicht in gleichem Maße sinken werden. "Dann würden die verbleibenden Nutzer ohne die vorgeschlagene Anpassung über die Zeit immer höhere Entgelte zu tragen haben", erklärte die Netzagentur. Mit der Flexibilisierung der Abschreibungsmodalitäten "wird verhindert, dass Kunden, die langsamer als andere aus der Erdgasnutzung aussteigen können, am Ende des Transformationsprozesses zu hohe Belastungen tragen müssen."
Gleichzeitig soll mit diesen Maßnahmen gewährleistet werden, dass Netzbetreiber ihre notwendigen Investitionen in die Erdgasnetze weiterhin amortisieren können. Die Vorgaben berücksichtigen hierbei die Heterogenität der Netze, so die Netzagentur.
Kürzere Nutzungsdauer wird erlaubt
Netzbetreibern werden nun zudem erheblich kürzere Nutzungsdauern als bisher erlaubt. So können Teile von Gasnetzen in Ausnahmefällen bis zum Jahr 2035, in der Regel bis 2045 abgeschrieben werden. Zusätzlich werden degressive Abschreibungen mit einem Satz von bis zu 12 Prozent erlaubt. "Damit sollen die Abschreibungen an die zukünftig sinkenden Absatzmengen angepasst werden", erklärte die Netzagentur.
Die Abschreibungsmodalitäten können ab 2025 angesetzt werden, die Netzbetreiber seien allerdings nicht verpflichtet, diese Regelungen zu einem bestimmten Zeitpunkt anzuwenden. Sie könnte etwa auch die Verabschiedung von kommunalen Wärmeplanungen vor einer Umstellung der Abschreibungsmodalitäten abwarten.
Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com
DJG/aat/mgo
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