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14:30 Uhr, 30.07.2024

Mützenich kündigt Gespräche zu Wahlrecht an

DJ POLITIK-BLOG/Mützenich kündigt Gespräche zu Wahlrecht an

Die Übersicht in Kurzmeldungen zu Entwicklungen, Ergebnissen und Einschätzungen rund um die bundesdeutsche Politik:

Mützenich kündigt Gespräche zu Wahlrecht an 

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform hat SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich Gespräche mit den Koalitionspartnern Grüne und FDP sowie mit der Union zu Anpassungen der Reform angekündigt. "Ob wir jetzt noch gesetzgeberische Schritte gehen müssen, werden wir innerhalb der Koalition, aber auch mit der Union beraten", sagte Mützenich der Rheinischen Post. Der SPD-Politiker zeigte sich zufrieden mit dem Urteil: "Auch wenn wir die ausführliche Begründung des Bundesverfassungsgerichts in der Kürze der Zeit noch nicht umfassend prüfen konnten, hat sich bestätigt, dass die grundlegende Reform des Wahlrechts im Kern verfassungsrechtlich unbeanstandet bleibt." Damit hätten die Wählerinnen und Wähler ein Jahr vor der Bundestagswahl die Gewissheit, dass der neue Bundestag eine Größe von 630 Mitgliedern habe. Jede weitere Änderung des Wahlrechts werde sich an den Vorgaben des Verfassungsgerichts und der verlässlichen Größenbegrenzung des Bundestages messen lassen müssen, betonte Mützenich.

Merz bietet Koalition gemeinsame Wahlrechtsreform an 

Unions-Fraktionschef Friedrich Merz (CDU) hat der Regierungskoalition nach dem Wahlrechts-Urteil des Bundesverfassungsgerichts Gespräche über eine Neuregelung angeboten. "Mit den Fraktionen der Ampel waren wir uns immer einig, dass der Bundestag verkleinert werden muss", sagte er. Das Verfassungsgericht habe den Gesetzgeber aufgefordert, die Details der Fünf-Prozent-Sperrklausel und der Grundmandatsklausel neu zu regeln. "Wir bieten der Ampelkoalition an, noch vor der nächsten Bundestagswahl eine gemeinsame umfassende Änderung des Wahlrechts vorzunehmen, die beide Ziele erreicht, nämlich die Verkleinerung des Deutschen Bundestages auf rund 600 Mandate und die Wahrnehmung der gewonnenen Wahlkreismandate ohne weitere Bedingungen", erklärte Merz. "Wenn die Ampel dazu nicht bereit ist, muss das Wahlrecht in der nächsten Wahlperiode erneut geändert werden." Merz betonte, die Union habe der Ampel-Koalition in der laufenden Wahlperiode mehrfach konkrete Vorschläge unterbreitet, die diese aber abgelehnt habe. Sie habe stattdessen ein Wahlrecht verabschiedet, das nun vom Verfassungsgericht in einem wesentlichen Teil für verfassungswidrig erklärt worden sei.

Dobrindt: "Manipulationsversuch" der Ampel gescheitert 

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt wertet das Urteil zur Wahlrechtsreform als "Niederlage der Ampel" vor dem Bundesverfassungsgericht. "Die bewusste Wahlrechtsmanipulation der Ampel wurde vom Bundesverfassungsgericht gestoppt", sagte Dobrindt dem Nachrichtenportal T-Online. "Der Versuch des eigenen Machterhalts der Ampel, mittels Manipulation des Wahlrechts andere Parteien aus dem Deutschen Bundestag zu drängen, ist gescheitert." Damit sei offensichtlich geworden, dass die Ampel-Koalition einen verfassungswidrigen Versuch unternommen habe, große gesellschaftliche und regionale politische Strömungen aus der politischen Willensbildung bewusst auszuschließen. "Dieser bewusste Manipulationsversuch war in höchstem Maße respektlos gegenüber den Wählerinnen und Wählern und der Demokratie an sich", meinte der CSU-Politiker.

Ramelow: Karlsruher Urteil schafft Klarheit 

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform begrüßt. "Mit seinem Urteil schafft das Bundesverfassungsgericht Klarheit", sagte Ramelow der Funke Mediengruppe. "Die Grundmandatsklausel ist ein wichtiger Baustein für ein demokratisches und vielfältiges Parlament." Das habe Karlsruhe deutlich gemacht und sei damit der Verfassungsbeschwerde der Linken und der CSU gefolgt. Das Verfassungsgericht hatte in seinem Urteil die zentrale Regelung eines künftigen Wegfalls von Überhang- und Ausgleichsmandaten bestätigt, die Grundmandatsklausel aber vorübergehend wieder in Kraft gesetzt, die eigentlich wegfallen sollte. Laut dieser Klausel können Parteien auch dann in den Bundestag einziehen, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde bleiben, aber drei Direktmandate gewinnen.

CDU-Politiker Frei: Kappung direkt gewonnener Mandate unklug 

Unions-Fraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) hat nach dem Karlsruher Urteil die vorgesehene Kappung von Direktmandaten kritisiert und der Ampel-Koalition angeboten, erneut über die Anpassung des Wahlrechts zu verhandeln. "Die Entscheidung des Gerichts ist natürlich zu akzeptieren. Allerdings ist nicht alles, was rechtlich möglich ist, auch politisch klug", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. "Durch das Prinzip der Zweitstimmendeckung und der Kappung von direkt gewonnenen Mandaten wird das Vertrauen in die Demokratie und das Mehrheitsprinzip ganz sicher nicht gestärkt", warnte Frei. "Als Union sind wir gegenüber der Koalition jederzeit gesprächsbereit, wenn es darum geht, eine bessere Lösung zur Verkleinerung des Bundestages zu finden." Frei begrüßte, dass die Grundmandatsklausel bestehen bleibe. "Der offensichtliche Versuch, politische Konkurrenten über den Umweg des Wahlrechts auszuschalten, ist von Karlsruhe vereitelt worden", sagte er. "Die Grundmandatsklausel abzuschaffen zu wollen, war ein Frontalangriff auf die Union, der nun klar abgewehrt worden ist."

Grüne wollen keine Schnellschüsse zum neuen Wahlrecht 

Die Grünen wollen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform gegen keine schnelle erneute Änderung des Gesetzes noch vor der nächsten Wahl. "Die Verkleinerung des Bundestages ist ein großer Erfolg. Dies haben wir gegen den erbitterten Widerstand insbesondere der CSU durchgesetzt", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Till Steffen. "Rechtzeitig für die nächste Bundestagswahl haben wir Klarheit", betonte er. Diese Entscheidung schaffe Stabilität für das Wahlrecht. Das Thema Grundmandatsklausel solle man sich in Ruhe anschauen. "Von Schnellschüssen vor der nächsten Bundestagswahl raten wir ab", betonte Steffen. Das Gericht hatte in seinem Urteil eine Fünf-Prozent-Hürde ohne Grundmandatsklausel für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt, die zentrale Regelung eines künftigen Wegfalls von Überhang- und Ausgleichsmandaten aber bestätigt.

FDP: Herzstück der Wahlrechtsreform bestätigt 

Die FDP sieht in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht eine Unterstützung für den Kurs der Ampel-Koalition in der Sache. "Das Bundesverfassungsgericht hat ein kluges Urteil gesprochen und das Herzstück der Wahlrechtsreform bestätigt", sagte der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle. Wolle die Politik das Land reformieren, dann dürfe sie sich selbst nicht ausnehmen. Aus diesem Grund dürfe der Bundestag nicht immer weiter unkontrolliert wachsen. "Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist im Wesentlichen eine Bestätigung des neuen Wahlrechts", sagte Kuhle. In der entscheidenden Frage der Verkleinerung des Bundestages bestätige das Urteil die Reform voll und ganz. Das Urteil zeige, dass es richtig war, zu Beginn der Legislaturperiode eine Wahlrechtsform auf den Weg zu bringen, die einem sich verändernden Parteiensystem Rechnung trage und sicherstelle, dass die Wählerinnen und Wähler vor der Wahl wüssten, wie viele Abgeordnete es nach der Wahl geben werde. Die bewährte Verbindung zwischen Verhältnis- und Personenwahl bleibe erhalten.

SPD warnt vor vorschnellen Rückschlüssen auf Abschiebungen 

Der SPD-Innenexperte Lars Castellucci hat davor gewarnt, aus dem viel beachteten Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster vorschnelle Rückschlüsse auf Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien zu ziehen. "Das Urteil des OVG Münster sagt nichts zur Frage von Abschiebungen von Schwerstkriminellen oder terroristischen Gefährdern, sondern zum sogenannten subsidiären Schutz. Beide Themen sollte man trennen", sagte Castellucci der Rheinischen Post. Im konkreten Fall sei es um einen Straftäter aus Syrien gegangen, der vor dem Verwaltungsgericht die Anerkennung des vollen Schutzstatus als Flüchtling einklagen wollte. "Wem Folter, unmenschliche Behandlung oder die Todesstrafe drohen, der kann nicht abgeschoben werden. Wer in Deutschland eine Straftat begeht, muss diese zunächst mindestens überwiegend hier verbüßen", erklärte der SPD-Politiker. Ob danach eine Abschiebung erfolge, solle auch "daran beurteilt werden, was für unsere Sicherheit sinnvoller ist".

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