Monopolkommission fordert mehr Wettbewerb und Preisobergrenzen für Fernwärme
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Von Andrea Thomas
BERLIN (Dow Jones) - Die Monopolkommission hat mehr Wettbewerb in der aktuellen Transformation hin zur Klimaneutralität und in der Digitalisierung angemahnt. In ihrem Hauptgutachten forderte die Behörde im Fernwärmesektor Preisobergrenzen sowie bei Lebensmittellieferketten Maßnahmen hin für mehr Fairness. Die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität im Bahnsystem sind nach Ansicht der Behörde unzureichend. Die Monopolkommission forderte zudem, dass die variablen Bonuszahlungen für Bahnvorstände an Bedingungen geknüpft werden müssten.
"Die digitale und sozial-ökologische Transformation wird in Deutschland nur gelingen, wenn dazu die Preisdämpfungs- und Innovationskraft des Wettbewerbs genutzt werden", so der Vorsitzende der Monopolkommission, Jürgen Kühling bei der Vorstellung des "Hauptgutachten XXV: Wettbewerb 2024".
Die Behörde schlug für die angestrebte Wärmewende vor, dass bei der Fernwärme eine Preisobergrenze gesetzt wird. Da alternative Heiztechnologien wie die Wärmepumpe nicht überall verwendet werden könnten, bestehe die Gefahr, dass sich damit bereits bestehende Monopolstellungen der Fernwärmeversorger noch ausweiten und zu überhöhten Preisen führen könnten.
Die Monopolkommission befürchtet daher, dass dadurch die Akzeptanz für die Wärmewende in der Bevölkerung schwinden könnte. Sie schlug deswegen vor, kurzfristig die bisherigen Transparenzmaßnahmen zu stärken und eine marktbasierte Preisbegrenzung einzuführen, um ohne großen bürokratischen Aufwand wettbewerbskonforme Preise für Endverbraucher zu ermöglichen. In den Niederlanden würde solch eine Preisobergrenze erfolgreich angewendet. "Eine Preiskontrolle wird notwendig sein, damit die Kundinnen und Kunden zufrieden sind", sagte Kühling.
Mehr Zufriedenheit bei Bahnkunden nötig
Mit Blick auf das Bahnsystem kritisierte die Monopolkommission die Zusammenführung der Infrastrukturgesellschaften in der DB InfraGO AG und die Planungsvorhaben im Rahmen des "Infraplans". Dies sei "unzureichend". Die Behörde empfiehlt, Steuerungsmaßnahmen deutlich unmittelbarer als bisher auf die Bedürfnisse der Bahnkunden auszurichten. Hierzu sollten zunächst gesellschaftlich diskutierte Gemeinwohlziele, wie etwa die avisierte Verkehrsmenge und Pünktlichkeit insbesondere im Personenverkehr, für die Bahninfrastruktur vom Gesetzgeber auch in ihrer Priorität festgelegt werden.
"Die Verlagerung auf die Schiene wird nur bei einer konsequenten Kundenorientierung gelingen", sagte Kühling. Der DB InfraGO AG müssten klare Zielvorgaben gemacht werden, deren Erreichung dann auch bei der Fortschreibung des Infraplans durch den Gesetzgeber überprüft werden müsse. Die Monopolkommission forderte, dass die variablen Vergütungsbestandteile des Bahnvorstandes von der Bundesregierung ebenfalls primär an Merkmalen der Kundenzufriedenheit und einer entsprechenden Zielerreichung bemessen werden sollten.
Mit Blick auf die Lebensmittelversorgungsketten hat die Monopolkommission in ihrer Konzentrationsanalyse seit 2007 signifikante Machtverschiebungen identifiziert. Die Entwicklung der Preise und Kosten zeigten, dass Erzeuger im Mittel immer geringere Preisaufschläge erzielten, während Hersteller und insbesondere der Handel an Macht gewönnen.
"Dieser Befund zeigt, dass gesetzliche Maßnahmen, die in den vergangenen Jahren eingeführt wurden, um die Wettbewerbsposition der Erzeuger zu stärken, ohne nachhaltige Wirkung geblieben sind", sagte die Monopolkommission. Die Behörde plane daher, die Ursachen dieser Entwicklungen nun genauer zu untersuchen und zielgerichtete Interventionsmöglichkeiten zu bewerten. Von einer kurzfristigen Ausweitung des Agrarorganisations- und Lieferkettengesetzes ohne tiefergehende Analyse riet die Monopolkommission dagegen ab, da die Maßnahmen potenziell unwirksam oder sogar schädlich sein könnten.
Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com
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