Mobilitätskonzept soll zur EM für reibungslose An- und Abreise sorgen
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Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones) - Zur Fußball-Europameisterschaft vom 14. Juni bis 14. Juli werden in Deutschland laut Bundesverkehrsministerium allein in den Fußballstadien 2,7 Millionen Fans erwartet - und viele Millionen mehr in den Fanmeilen deutscher Städte. Für eine möglichst reibungslose An- und Abreise habe das Ministerium unter breiter Beteiligung aller Stakeholder ein nationales Mobilitätskonzept erarbeitet, teilte es mit. "Während der gesamten EM werden die Kapazitäten auf Schiene, Straße und in der Luft deutlich erweitert - durch mehr Züge, Sonderflüge und weniger Baustellen auf den Bundesstraßen", sagte Verkehrs-Staatssekretär Oliver Luksic (FDP).
Die Deutsche Bahn solle "Verkehrsträger Nummer eins" sein und für den überwiegenden Teil der Wegstrecken genutzt werden. Dafür setze die Bahn eine Reihe an Maßnahmen um. So gebe es ermäßigte Fernverkehrskarten für die Hin- und Rückreise innerhalb Deutschlands für Besitzer von EM-Tickets und einen ermäßigten Interrailpass zur Hin- und Rückreise aus 32 Ländern nach Deutschland sowie für eine individuell wählbare Dauer zu beliebig vielen nationalen Fahrten für Besitzer von EM-Tickets aus dem europäischen Ausland. Durch täglich 14 EM-Sonderzüge und eine Ausweitung des Fahrplans würden zudem pro Tag knapp 10.000 zusätzliche Sitzplätze in den ICE und Intercity-Zügen angeboten.
Auf den Bundesstraßen reduziere die Autobahn GmbH des Bundes Baustellen und optimiere die Verkehrsführung im Umkreis von 50 Kilometern zu den Gastgeberstädten. Situationsabhängig würden Streckenbeeinflussungsanlagen geschaltet und Verkehre über Alternativrouten umgeleitet. Auch gibt es laut den Angaben eine einheitliche Zielführung für Fanverkehre. Im Luftverkehr seien für die Zeit der Gruppenphase von der Flughafenkoordination Deutschland Slots für 609 Sonderflüge koordiniert - die überwiegende Anzahl der Flüge seien Fanflüge, weiterhin auch Flüge für Teams und Verbände. Eine generelle Aufhebung von Nachtflugverboten sei nicht vorgesehen, die Entscheidung über einzelne Ausnahmen obliege den zuständigen Landesluftfahrtbehörden.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
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