Metro hat möglicherweise gegen Meldepflichten verstoßen
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Essen (BoerseGo.de) - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird untersuchen, ob Metro beim geplanten Wechsel an seiner Führungsspitze gegen die Ad-hoc-Meldepflichten verstoßen hat. Das sagte eine Sprecherin der BaFin gegenüber der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung" (WAZ). Über den Wechsel war gestern schon vor der Ad-hoc-Meldung von verschiedenen Medien berichtet worden, was in der Folge zu einem starken Kursanstieg der Metro-Aktie führte.
Nach dem Wertpapierhandelsgesetz muss ein börsennotiertes Unternehmen schon dann eine Ad-hoc-Meldung veröffentlichen, wenn die Wahrscheinlichkeit eines Wechsels an der Vorstandsspitze groß ist.
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