Mannesmann-Prozess wird neu aufgerollt
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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat heute die Freisprüche des Düsseldorfer Landgerichts im Mannesmann-Prozess aufgehoben. Damit muss das Verfahren neu aufgerollt werden. Josef Ackermann, Vorstandschef der Deutschen Bank, sowie die übrigen Angeklagten müssen damit erneut vor Gericht.
In dem Verfahren geht es um Prämien und Pensionsabfindungen im Zusammenhang mit der Mannesmann-Übernahme durch den britischen Mobilfunkanbieter Vodafone Anfang 2000 in Höhe von 57 Millionen Euro, die an Manager und Ex-Vorstände gezahlt worden waren. Ackermann und den übrigen Angeklagten war schwere Untreue und Beihilfe vorgeworfen worden.
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