Linkedin in Irland wegen Datenschutz mit 310 Mio Euro Strafe belegt
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Von Mauro Orru
FRANKFURT (Dow Jones) - Der irische Datenschutzbeauftragte hat Linkedin zu einer Geldstrafe in Höhe von 310 Millionen Euro verurteilt. Er erklärte, die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die von Microsoft betriebene Karriereplattform verstoße gegen die strengen Datenschutz- und Sicherheitsvorschriften der Europäischen Union. Die irische Datenschutzkommission hatte 2018 eine Untersuchung der Verarbeitung personenbezogener Daten von Nutzern durch Linkedin für Verhaltensanalysen und gezielte Werbung eingeleitet, nachdem ihr französisches Pendant eine Beschwerde von einer gemeinnützigen Organisation erhalten hatte. Irische Beamte äußerten Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz dieser Praxis und erklärten am Donnerstag, Linkedin verstoße gegen die Allgemeine Datenschutzverordnung der EU.
"Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ist ein grundlegender Aspekt des Datenschutzrechts, und die Verarbeitung personenbezogener Daten ohne angemessene Rechtsgrundlage ist ein klarer und schwerwiegender Verstoß gegen das Grundrecht der Betroffenen auf Datenschutz", sagte Graham Doyle, stellvertretender Beauftragter der irischen Datenschutzkommission. In ihrer Entscheidung erklärten die irischen Beamten, dass Linkedin die Nutzer nicht ausreichend informiert, wenn es ihre Zustimmung zur Verarbeitung von Daten Dritter für Verhaltensanalysen und gezielte Werbung einholt, und forderten die Plattform auf, ihre Verarbeitung in Einklang mit den Vorschriften zu bringen.
Ein Sprecher von Linkedin sagte, dass die Gruppe daran arbeite, sicherzustellen, dass ihre Werbepraktiken mit der Entscheidung übereinstimmen, obwohl sie glaubt, dass das Unternehmen nicht gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen hat. Die Anordnung und die Geldstrafe gegen Linkedin kommen knapp einen Monat, nachdem irische Beamte Meta Platforms zu einer Geldstrafe von 91 Millionen Euro verurteilt hatten, weil der Facebook- und Instagram-Eigentümer die Passwörter einiger Social-Media-Nutzer ohne angemessene Sicherheitsvorkehrungen auf seinen internen Systemen gespeichert hatte.
Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com
DJG/DJN/jhe/cbr
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