Letzte Fristverlängerung für Corona-Wirtschaftshilfen
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Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones) - Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen können noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte. Diese letzte Fristverlängerung gehe auf eine Vereinbarung mit der Bundessteuerberaterkammer, dem Deutschen Steuerberaterverband, der Wirtschaftsprüferkammer und der Bundesrechtsanwaltskammer zurück. Derzeit seien noch rund 300.000 Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen einzureichen, damit die endgültige Förderhöhe für die von starken coronabedingten Umsatzrückgängen betroffenen Unternehmen und Selbstständigen von den Bewilligungsstellen der Länder berechnet werden könne.
"Der Erfolg der Corona-Hilfsprogramme basiert vor allem auf der schnellen und unbürokratischen Bewilligung an die Unternehmen", erklärte Wirtschafts-Staatssekretär Sven Giegold. "Der Schutz aller Steuerzahler verlangt nun, dass der korrekte Bedarf der ausgezahlten Steuergelder nun auch nachgewiesen wird."
Mit den Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfen) wurden vom Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbstständige mit erheblichen coronabedingten Umsatzrückgängen laut den Angaben mit über 63 Milliarden Euro Bundesmitteln unterstützt. Damit die Auszahlung der Mittel an die Antragstellenden zügig erfolgen konnte, waren die zumeist auf Prognosebasis eingereichten Anträge zunächst vorläufig bewilligt worden.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
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