Länder verzichten auf Stellungnahme zu Nachtragsbudget 2023
- Lesezeichen für Artikel anlegen
- Artikel Url in die Zwischenablage kopieren
- Artikel per Mail weiterleiten
- Artikel auf X teilen
- Artikel auf WhatsApp teilen
- Ausdrucken oder als PDF speichern
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones) - Der Bundesrat hat auf eine Stellungnahme zum Entwurf für den Nachtragshaushalt 2023 verzichtet und so den Weg für eine rechtzeitige Verabschiedung geebnet. Mit dem Nachtragshaushalt reagiert die Bundesregierung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Nachtragshaushalt 2021, um die Finanzierung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) sowie des Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" zu sichern.
"In der Sache war und bleibt es richtig, dass die Bundesregierung und auch die vorangegangene Regierung in der Krise entschlossen gehandelt hat", sagte der parlamentarische Finanz-Staatssekretär Florian Toncar (FDP) bei einer eigens einberufenen Sondersitzung der Länderkammer. "Wir wissen, dass man aber verfassungsrechtlich damals den falschen Weg beschritten hat und das hätten wir deswegen auch rückblickend anders gemacht."
Im Zuge des Nachtragshaushalts ist eine erneute Ausnahme von der Schuldenbremse nötig. Geplant ist eine Einnahme aus Krediten in Höhe von 43,2 Milliarden Euro für aus dem WSF gezahlte Mittel und eine Zuweisung von 1,6 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt an das Sondervermögen für die Flut-Aufbauhilfe. Nach einer für kommenden Donnerstag geplanten Billigung im Bundestag kann der Nachtragsetat den Bundesrat nun endgültig am kommenden Freitag passieren.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
DJG/ank/mgo
Copyright (c) 2023 Dow Jones & Company, Inc.