Kommentar
10:15 Uhr, 02.11.2026

Krypto-Meldepflicht in Österreich unter Druck: “Selbstverwahrung ist kein Verdachtsmoment”

Mit einer Beschwerde gegen DAC8 will Rechtsanwalt Oliver Völkel die Meldepflichten für Krypto-Anleger überprüfen lassen. Dabei könnte der Fall auch für Deutschland weitreichende Folgen haben.

Die Meldepflichten der EU-Richtlinie DAC8 stoßen in Österreich auf juristischen Widerstand. Weil auch Transfers auf selbstverwaltete Wallets personenbezogen an die Finanzverwaltung gemeldet werden müssen, stellt die Bitcoin-Interessenvertretung Bitcoin Austria die Verhältnismäßigkeit der Vorgaben infrage. Unterstützung erhält die Initiative von Coinfinity. Den ersten rechtlichen Schritt hat Rechtsanwalt Dr. Oliver Völkel von der Kanzlei CERHA HEMPEL bereits im Oktober 2026 unternommen, als er als Kunde eines Anbieters Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde einreichte.

Im Kern geht es um die Frage, weshalb Anbieter auch solche Bitcoin-Transfers erfassen und deren jährliche Gesamtsummen melden müssen, die keinen steuerpflichtigen Gewinn auslösen. Völkel sieht darin eine anlasslose Datenerhebung, die Krypto-Anleger unter Generalverdacht stelle.

DAC8 könnte vor dem EuGH landen

"Selbstverwahrung ist kein Verdachtsmoment und auch die Steuerkontrolle muss verhältnismäßig bleiben", erklärt er exklusiv gegenüber BTC-ECHO. Seine Kritik richte sich nicht gegen DAC8 insgesamt, sondern gegen einzelne Meldepflichten, die zu weit gehen.

Die Beschwerde ist aber nur der Anfang: Völkel plant, den Fall über das Bundesverwaltungsgericht bis vor den österreichischen Verfassungsgerichtshof zu bringen. Auch eine Prüfung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) kommt infrage, sofern ein österreichisches Gericht die Frage nach der Vereinbarkeit der Vorgaben mit europäischen Grundrechten vorlegt.

Auch für deutsche Krypto-Anleger wichtig

Damit könnte das Verfahren auch für deutsche Krypto-Anleger relevant werden, denn ein Teil der beanstandeten Pflichten ergibt sich unmittelbar aus EU-Recht.

"Ein österreichisches Urteil würde zwar deutsche Vorschriften nicht automatisch außer Kraft setzen. Eine überzeugende grundrechtliche Begründung könnte aber auch für Verfahren in Deutschland Argumente liefern", erklärt Völkel auf unsere Anfrage.

Sollte der EuGH die betreffenden EU-Vorgaben für ungültig erklären oder ihre Reichweite begrenzen, müsste dies auch in Deutschland berücksichtigt werden.

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