Kartellamt: Verfahren gegen Gasversorger
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Bonn (BoerseGo.de) - Das Bundeskartellamt hat Missbrauchsverfahren gegen rund 35 Gasversorgungsunternehmen wegen des Verdachts auf überhöhte Preise eingeleitet. Eine vorangegangene bundesweite Untersuchung der Gaspreise habe gezeigt, dass teilweise erhebliche Abweichungen von 25% bis 45% und mehr zwischen den Unternehmen bestünden, teilte das Kartellamt am Mittwoch mit. Betroffen von den Ermittlungen seien Unternehmen aus allen Regionen Deutschlands, städtische und ländliche Versorger, eigenständige Stadtwerke und Versorger, die Beteiligungsunternehmen der vier großen Verbundunternehmen sind. Rechtsgrundlage für die Verfahren ist der geänderte § 29 des GWB.
"Nach derzeitigen Erkenntnissen erheben eine Reihe von Unternehmen Gaspreise in einer Höhe, die sie bei funktionierendem Wettbewerb nicht fordern könnten. Selbst dort, wo die Netzentgelte niedrig sind, wird dieser Kostenvorteil oftmals nicht an die Kunden weitergegeben, sondern offensichtlich durch eine Erhöhung auf einer anderen Ebene der Wertschöpfungskette wieder kompensiert", sagte Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer.
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