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11:45 Uhr, 24.07.2008

Kartellamt untersagt DFL-Vermarktungsmodell

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Bonn (BoerseGo.de) - Das Bundeskartellamt hat der Deutschen Fußball Liga (DFL) das Modell der zentralen Vermarktung der Bundesliga TV-Übertragungsrechte (2009 - 2015) in der jetzigen Form untersagt. Bereits in der letzten Woche waren der DFL Mindestanforderungen übermittelt worden, unter denen das Vermarktungsmodell kartellrechtskonform wäre. Die DFL schlug daraufhin dem Bundeskartellamt am Dienstag letzte Änderungen ihres Vermarktungsmodells vor. Auch mit diesen Änderungen habe das vorgeschlagene Modell jedoch nicht den kartellrechtlichen Anforderungen einer angemessenen Verbraucherbeteiligung genügt, erklärte die Behörde.

Die DFL wollte den möglichen Bietern vorgefertigte Bilder anbieten. Dies hätte vermutlich auch einige Kabelanbieter auf den Plan gerufen, wodurch sich die DFL bei der Versteigerung der Bundesliga-Rechte einen höheren Erlös erhofft hat.

Für den Bezahlsender Premiere ist dies eine positive Nachricht, da die Anzahl der möglichen Konkurrenten bei der Versteigerung dadurch sinkt. Die Übertragungsrechte dürften damit auch günstiger zu bekommen sein.

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Über den Experten

Thomas Gansneder
Thomas Gansneder
Redakteur

Thomas Gansneder ist langjähriger Redakteur der BörseGo AG. Der gelernte Bankkaufmann hat sich während seiner Tätigkeit als Anlageberater umfangreiche Kenntnisse über die Finanzmärkte angeeignet. Thomas Gansneder ist seit 1994 an der Börse aktiv und seit 2002 als Finanz-Journalist tätig. In seiner Berichterstattung konzentriert er sich insbesondere auf die europäischen Aktienmärkte. Besonderes Augenmerk legt er seit der Lehman-Pleite im Jahr 2008 auf die Entwicklungen in der Euro-, Finanz- und Schuldenkrise. Thomas Gansneder ist ein Verfechter antizyklischer und langfristiger Anlagestrategien. Er empfiehlt insbesondere Einsteigern, sich strikt an eine festgelegte Anlagestrategie zu halten und nur nach klar definierten Mustern zu investieren. Typische Fehler in der Aktienanlage, die oft mit Entscheidungen aus dem Bauch heraus einhergehen, sollen damit vermieden werden.

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