Kartellamt untersagt DFL-Vermarktungsmodell
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Bonn (BoerseGo.de) - Das Bundeskartellamt hat der Deutschen Fußball Liga (DFL) das Modell der zentralen Vermarktung der Bundesliga TV-Übertragungsrechte (2009 - 2015) in der jetzigen Form untersagt. Bereits in der letzten Woche waren der DFL Mindestanforderungen übermittelt worden, unter denen das Vermarktungsmodell kartellrechtskonform wäre. Die DFL schlug daraufhin dem Bundeskartellamt am Dienstag letzte Änderungen ihres Vermarktungsmodells vor. Auch mit diesen Änderungen habe das vorgeschlagene Modell jedoch nicht den kartellrechtlichen Anforderungen einer angemessenen Verbraucherbeteiligung genügt, erklärte die Behörde.
Die DFL wollte den möglichen Bietern vorgefertigte Bilder anbieten. Dies hätte vermutlich auch einige Kabelanbieter auf den Plan gerufen, wodurch sich die DFL bei der Versteigerung der Bundesliga-Rechte einen höheren Erlös erhofft hat.
Für den Bezahlsender Premiere ist dies eine positive Nachricht, da die Anzahl der möglichen Konkurrenten bei der Versteigerung dadurch sinkt. Die Übertragungsrechte dürften damit auch günstiger zu bekommen sein.
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