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12:30 Uhr, 24.07.2024

Kabinett bringt Steuermaßnahmen auf den Weg

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones) - Das Bundeskabinett hat Maßnahmen auf den Weg gebracht, um inflationsbedingte Mehrbelastungen zu vermeiden und Investitionsbedingungen zu verbessern. Das gab das Bundesfinanzministerium bekannt. Auch werde die Lohnsteuerbelastung gerechter verteilt. Das Kabinett habe dazu Entwürfe eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums und zur Fortentwicklung des Steuerrechts und Anpassung des Einkommensteuertarifs beschlossen. Mit diesen Gesetzentwürfen würden die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der einkommensteuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger für die Jahre 2024, 2025 und 2026 sichergestellt und eine Vielzahl von Entlastungen bei der Einkommensteuer umgesetzt.

"Wir bewahren die arbeitende Bevölkerung auch in den kommenden beiden Jahren vor schleichenden Steuererhöhungen", sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). "Der Staat darf kein Inflationsgewinner sein." Gleichzeitig werde der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag erhöht, zunächst rückwirkend für 2024 und dann auch für 2025 und 2026. "Insgesamt werden wir Menschen und Betriebe um 30 Milliarden Euro entlasten", sagte der Finanzminister. Gleichzeitig würden erste Maßnahmen der von der Koalition beschlossenen Wachstumsinitiative umgesetzt.

Die Anpassungen im Einkommensteuertarif stellten zum einen die verfassungsrechtlich zwingend erforderliche Freistellung des Existenzminimums sicher. Sie verhinderten außerdem insbesondere für kleinere und mittlere Einkommen trotz immer noch erhöhter Inflation eine lediglich progressionsbedingt höhere Einkommensbesteuerung. Mit der weiteren Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags um 180 Euro auf 11.784 Euro werde die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der einkommensteuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger für 2024 sichergestellt. Für die Jahre 2025 und ab 2026 solle der Grundfreibetrag um 300 Euro auf 12.084 Euro respektive um 252 Euro auf 12.336 Euro angehoben werden.

Kindergeld steigt 

Signifikante Verbesserungen für Kinder und Familien sollten durch die Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrags für den Veranlagungszeitraum 2024 um 228 Euro auf 6.612 Euro, für den Veranlagungszeitraum 2025 um weitere 60 Euro auf 6.672 Euro sowie ab dem Veranlagungszeitraum 2026 noch einmal um 156 Euro auf 6.828 Euro geschaffen werden. Zusätzlich solle das Kindergeld zum 1. Januar 2025 von 250 Euro auf 255 Euro monatlich angehoben werden. Außerdem solle geregelt werden, dass das Kindergeld ab 2026 regelmäßig entsprechend der prozentualen Entwicklung der Freibeträge für Kinder angepasst werde. Dementsprechend solle das Kindergeld mit Wirkung zum 1. Januar 2026 um weitere 4 Euro von 255 Euro auf 259 Euro im Monat für jedes Kind angehoben werden.

Durch die Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren für Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner ab dem 1. Januar 2030 könne die steuermindernde Wirkung des Splitting-Verfahrens bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug für den eigenen Arbeitslohn berücksichtigt werden, erklärte das Ministerium weiter. Damit werde eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerbelastung anhand der in der Ehe oder Lebenspartnerschaft gemeinsam bezogenen Arbeitslöhne erreicht.

Mit dem Gesetzentwurf wird laut den Angaben auch die Reform der Sammelabschreibungen durch den Einstieg in die Gruppen- beziehungsweise Pool-Abschreibung umgesetzt. Mit dieser Maßnahme werde ein einfaches, bürokratiearmes und digitalisierungstaugliches Abschreibungsinstrument zur Verfügung gestellt. Es werde die degressive Abschreibung für im Zeitraum 2025 bis 2028 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens fortgeführt und wieder auf das Zweieinhalbfache der linearen Abschreibung, höchstens 25 Prozent, angehoben. Zudem soll bei der Forschungszulage der Bemessungsgrundlagenhöchstbetrag für nach dem 31. Dezember 2024 entstandene förderfähige Aufwendungen auf 12 Millionen Euro angehoben werden.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

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