Kabinett beschließt Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
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Berlin (BoerseGo.de) - Das Bundeskabinett hat einen umstrittenen Gesetzentwurf beschlossen, der eine Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung vorsieht, um unter bestimmten Bedingungen den Einstieg ausländischer Investoren bei strategisch wichtigen Unternehmen zu verhindern.
Anwendbar soll das Gesetz auf Investoren mit Sitz außerhalb der Europäischen Union und der EFTA-Staaten sein, wenn diese mindestens 25 % der Stimmrechtsanteile eines deutschen Unternehmens erwerben wollen. Maßgebliches Kriterium für die Prüfung und etwaige Beschränkungen ist eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit.
"Deutschland ist und bleibt offen für ausländische Investitionen", betonte Bundeswirtschaftsminister Michael Glos laut Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums. Der Großteil ausländischer Investitionen werde nicht vom Gesetzentwurf erfasst. "Unternehmen und Erwerber werden durch den Gesetzentwurf in geringstmöglicher Weise belastet. Der Gesetzentwurf sieht keine Genehmigungs- oder Anzeigepflicht für ausländische Unternehmen vor, sondern lediglich das Recht, bestimmte Investitionen zu prüfen." Für die Prüfung und etwaige Beschränkungen ausländischer Erwerbe ist dem Entwurf zufolge das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zuständig.
Scharfe Kritik an der geplanten Gesetzesänderung kam vom Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI). Deutschland sei als Exportweltmeister stark auf offene Märkte angewiesen. Der Gesetzentwurf setze ein falsches Signal für den Investitionsstandort Deutschland, sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf. Die Pläne der Bundesregierung verstießen außerdem gegen europäisches Recht. Der Bundestag soll nach der Sommerpause über den Gesetzentwurf beraten.
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