Kabinett beschließt Übertragung von Altmitteln aus Bankenrestrukturierung
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Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones) - Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung der Altmittel des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds beschlossen, wie das Finanzministerium mitteilte. Das Restrukturierungsfonds-Übertragungsgesetz sieht laut den Angaben vor, die Altmittel des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) zur teilweisen Tilgung des dort aufgelaufenen Fehlbetrags zu übertragen. Dadurch werde die Belastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Bund und Ländern aus der Finanzmarktkrise spürbar gesenkt. Die Banken würden an den Kosten der Finanzmarktstabilisierung, die infolge der Finanzmarktkrise bei Bund und Ländern entstanden seien, beteiligt.
Die Übertragung der Altmittel auf den FMS senke den derzeitigen Fehlbetrag von 21,6 Milliarden Euro per Ende 2023 um rund 2,3 Milliarden Euro. Zudem werde das steuerliche Betriebsausgabenabzugsverbot für etwaige ab 2024 festzusetzende Bankenabgaben aufgehoben. Dies führe zu einer Angleichung der Wettbewerbsbedingungen in der EU und sei daher positiv für den Finanzplatz Deutschland, so das Finanzministerium.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
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