Kabinett beschließt schärfere Regeln beim Bürgergeld
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Von Andrea Thomas
BERLIN (Dow Jones) - Das Bundeskabinett hat eine Formulierungshilfe beschlossen, mit der die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der Wachstumsinitiative umgesetzt werden. Konkret sollen die Mitwirkungspflichten beim Bezug von Bürgergeld erhöht und Sanktionen bei Schwarzarbeit verschärft werden, wie das Bundesarbeitsministerium erklärte. Die Karenzzeit für Vermögen wird für Bezieher von Bürgergeld künftig auf sechs Monate - statt wie bisher zwölf - begrenzt.
"Wir liefern und setzen mit Hochdruck die Wachstumsinitiative der Bundesregierung für mehr Dynamik auf dem Arbeitsmarkt um. Vermittlung und Qualifizierung bleiben Kern des Bürgergelds, um Menschen in Arbeit zu bringen", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). "Wer aber nicht mitzieht oder durch Schwarzarbeit betrügt, muss mit härteren Konsequenzen rechnen. Hier schärfen wir nach und setzen wertvolle Hinweise aus der Praxis um."
Derjenige, der eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Eingliederungsmaßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, muss laut Kabinett künftig sofort mit einer deutlicheren Leistungsminderung beim Bürgergeld von 30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate rechnen. Wer Termine im Jobcenter ohne einen wichtigen Grund nicht wahrnimmt, soll zukünftig eine Leistungsminderung von 30 Prozent statt bisher 10 Prozent für einen Monat erhalten.
Minderung bei Schwarzarbeit
Um Schwarzarbeit zu unterbinden, soll Bürgergeldbeziehern, die Schwarzarbeit geleistet haben, das Bürgergeld gemindert werden, wie es in der Formulierungshilfe für den Bundestag heißt. Außerdem werden die Jobcenter gesetzlich verpflichtet, Verdachtsfälle auf Schwarzarbeit an die Zollverwaltung zu melden.
Auch Arbeitsstellen, die einen längeren Arbeitsweg erfordern, sollen zumutbar werden. Andere Regeln beinhalten, dass die Einwanderung von ausländischen Fachkräften in die Zeitarbeit ermöglicht wird und dass es eine Genehmigungsfiktion bei der Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde geben soll. Diese soll es Arbeitgebern erleichtern, Gestattete und Geduldete einzustellen und gleichzeitig Rechtssicherheit bieten.
Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com
DJG/aat/mgo
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