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15:09 Uhr, 10.04.2024

Kabinett beschließt Entlastungspaket für Garantieinstrumente

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones) - Die Bundesregierung hat ein Entlastungspaket für die Garantieinstrumente der Außenwirtschaftsförderung beschlossen, wie Finanzministerium und Wirtschaftsministerium in einer gemeinsamen Mitteilung bekanntgaben. Ziel des Entlastungspaketes seien einfachere und schnellere Antrags- und Entscheidungsverfahren bei den Exportkredit- und den Investitionsgarantien des Bundes. "Für die Bundesregierung ist der Bürokratieabbau ein Kernanliegen", so die Ministerien. "Mit insgesamt 20 Maßnahmen vereinfachen und beschleunigen wir nun den Zugang zur Außenwirtschaftsförderung", erklärte der parlamentarische Finanzstaatssekretär Florian Toncar (FDP). "Davon profitieren gerade Exporte und Projekte mittelständischer Unternehmen."

Die Garantieinstrumente werden laut den Angaben schon heute vor allem vom Mittelstand genutzt. Rund drei Viertel aller mit Exportkreditgarantien abgesicherten Geschäfte kämen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Bei den Investitionsgarantien seien 70 Prozent der im Jahr 2023 genehmigten Anträge von diesen gestellt worden. Die beschlossenen Maßnahmen verschlankten das Verfahren entlang der gesamten Prozesskette - vom Antrag auf Übernahme einer Garantie bis nach Abschluss des Entschädigungsverfahrens (Regress).

Die 20 Maßnahmen würden sukzessive im Laufe des Jahres umgesetzt und kontinuierlich auf ihre Wirksamkeit überprüft, erklärten die Ministerien. Die Vereinfachungen sollten in Summe zu messbarer Entlastung und Verfahrungsbeschleunigung führen. Das Paket für die Exportkreditgarantien des Bundes sieht laut den Angaben unter anderem mehr Entscheidungen in niedrigschwelligen Gremien und dadurch Beschleunigung der Antragsbearbeitung und -entscheidung vor. Die Antragsprüfung werde entschlackt - eine Reihe von Sonderprüfungen entfalle oder werde in bestehende Prüfschritte integriert. Zudem werde der Anwendungsbereich für die digitale Lieferanten- und Finanzkreditdeckung ausgeweitet, und die Zahl an Originaldokumenten, die im Antragsprozess notwendig seien, werde weiter reduziert.

Für die Investitionsgarantien des Bundes soll laut den Angaben unter anderem bei Investitionen bis zu 5 Millionen Euro in unkritischen Zielländern ein vereinfachtes Antragsverfahren eingeführt werden, von dem insbesondere KMU profitieren würden. Im Grundsatz würden dabei alle für die Antragstellung erforderlichen Informationen im Antragsformular zusammengefasst. Zusätzliche Unterlagen und Projektinformationen würden nur in wenigen Ausnahmefällen erforderlich. In der Verwaltung laufender Investitionsgarantien werde der Bearbeitungsaufwand für die Unternehmen zukünftig erheblich vereinfacht - so durch längere Laufzeiten bei der Verlängerung von Garantien. Zudem entfielen künftig Nachträge zu den Investitionsgarantien bei der klassischen Darlehenstilgung.

Laut den Angaben sollen auch die Berichterstattungspflichten für Investitionsgarantien reduziert werden. So sollen sich Berichtspflichten zu umweltbezogenen, sozialen oder menschenrechtlichen Auswirkungen eines Projekts zukünftig auf die Frühphase von Projekten, auf die Umsetzung von Maßnahmenplänen und Auflagen, auf Projekte mit potenziell erhöhten Risiken in diesem Bereich sowie besondere Vorkommnisse konzentrieren. "Dies gilt auch für alle bereits bestehenden Garantien", betonten die beiden Ministerien.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

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