K: Veräußerungsgewinne bald steuerpflichtig?
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Externe Quelle: Morningstar Deutschland
Veräußerungsgewinne bald steuerpflichtig?
Die große Koalition plant, die Spekulationsfrist abzuschaffen und Veräußerungsgewinne steuerpflichtig zu machen. Was gilt heute und was könnte kommen?
Die ideologischen Visiere der Kreditwirtschaft, Kapitalsammelstellen und Anlegervertreter sind reflexartig heruntergeklappt. Jeder sucht sich ein Mikrofon und vertritt erst einmal seine Partikularinteressen. Manchmal hat man den Eindruck, dass die Republik vor dem Untergang steht, nur weil irgendeiner Gruppe eine Subvention abgenommen wird. Das Geheule nimmt kein Ende.
Die Steuerfreiheit auf Zugewinne von Aktien, Anleihen und Immobilien ist eine indirekte Subvention, ein steuerlicher Ausnahmetatbestand. Das ist nur ein Beispiel, warum das deutsche System krankt. Dazu kommt, dass Deutsche erst einmal alles schlecht finden. Verstärkt wird die miese Stimmung der größten Volkswirtschaft der Eurozone durch das Unvermögen der Politik, Zusammenhänge zu erläutern und eine Steuer-, Sozial und Rentenpolitik aus einem Guss zu präsentieren.
Und natürlich sind Steuern auf Kapitalanlagen unpopulär, aber wegen der leeren Staatskasse und abnehmender Zahl an Erwerbstätigen unumgänglich. Nur über die Umsetzung und Implementierung sollte sich die Politik wirklich Gedanken machen. Steuer- und Rentenpolitik müssen beim Thema Kapitalanlagen ineinander greifen. Das Ziel des Vorhabens sollte die Einfachheit sein. Jeder muss die steuerlichen Bestimmungen und die Verbindung zur privaten Eigenvorsorge nachvollziehen können. Die verschriene Riesterrente war eine sehr gute Idee – nur zu kompliziert, sie hat keiner verstanden.
Fakten: Was gilt heute?
Wertsteigerungen von Aktien und Anleihen, die länger als ein Jahr gehalten werden, sind steuerfrei. Die Haltedauer für Immobilien beträgt 10 Jahre. Bei Aktien wird zudem das Halbeinkünfteverfahren angewendet (nur 50% des Gewinns werden mit dem persönlichen Grenzsteuersatz erfasst). Jeder hat zudem eine Freigrenze zum Zocken von 512 Euro. Wer mehr als 512 Euro nach Abzug der Transaktionskosten innerhalb von zwölf Monaten ausweisen kann, unterliegt mit dem gesamten Betrag dem oben beschriebenen Halbeinkünfteverfahren. Analog zu den Gewinnausweisen können kurzfristige Investoren Verluste gegenrechnen. Hinzu kommen noch irgendwelche Pauschalen, es wird jetzt richtig unübersichtlich.
Neben den Wertsteigerungen existieren Zins- und Dividendeneinkünfte, die sogenannten Kapitalerträge. Sie werden auf den Sparerfreibetrag angerechnet, der zur Zeit 1370 Euro pro Person beträgt.
Pläne: Was könnte kommen?
Im Koalitionsvertrag steht Folgendes: „Die Steuerpflicht von Privatpersonen für Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren wird erweitert, Kapitalerträge wollen wir durch Kontrollmitteilungen besser erfassen.“
Nach Presseberichten ist eine 20 prozentige Steuer auf Spekulationsgewinne und eine Reduzierung des Sparerfreibetrags auf 750 Euro geplant. Dies steht aber nicht im Koalitionsvertrag.
Wahrscheinlich kommt eine Steuer auf Gewinne und Erträge aus Kapitalanlagen. Wenn man schon in den sauren Apfel beißen muß, sollte man eine generelle Abgeltungssteuer für Kursgewinne und Kapitalerträge favorisieren. Sie ist einfach, transparent und somit für jeden Sparer nachvollziehbar. Doch werden sich die deutschen Gerechtigkeitsfanatiker der beiden sozialdemokratischen Volksparteien ereifern und auf eine soziale Schieflage hinweisen. Für sie liegt die Ungleichbehandlung darin begründet, dass für alle ein pauschaler Satz gilt. Liegt dieser zum Beispiel bei 20%, würde ein Vorstandsvorsitzender so hoch/ niedrig wie ein Facharbeiter bei seinen Kapitalanlagen besteuert werden. Die Funktion und Wichtigkeit des Sparens in einer Volkswirtschaft wird in dieser Argumentation völlig außer acht gelassen. Die Lösung dieses Dilemmas liegt in der Höhe eines Sparerfreibetrages.
750 Euro Freibetrag für Kapitalerträge erscheinen hierfür zu gering. Schon ein Spargroschen von 20.000 Euro wirft jährlich 800 Euro Erträge bei einer Verzinsung von 4% ab. Somit wäre jeder Euro über 750 Euro mit 20% zu versteuern. Der Freibetrag muss höher liegen! Die Politik kann nicht über Jahre den Deutschen erklären (und damit die Binnenkonjunktur in den Keller schicken), dass sie privat vorsorgen müssen (Es kam spät, aber es ist richtig!) und dann mit einem Freibetrag aufwarten, der schon bei 20.000 Euro Kapitalstock erreicht ist. Die Konsistenz und Nachvollziehbarkeit für den Bürger fehlt!
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