K: Reform des Stabilitätspakts
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Externe Quelle: Helaba - Landesbank Hessen-Thüringen
Reform des Stabilitätspakts
Der politische Wille zur Defizitbegrenzung ist nicht vorhanden. Dies zeigen die jüngsten Reformen am Stabilitätspakt. Sie verstärken den finanzpolitischen Trend, künftige Generationen zunehmend zu belasten, was vor dem Hintergrund der zu erwartenden demographischen Veränderungen umso gravierender ist.
Abschläge für „europäische Einigung“
Die EU-Finanzminister haben sich auf eine Reform des Stabilitätspakts geeinigt. Der Kompromiss sieht u.a. vor, dass bei der Berechnung der Staatsdefizite die Ausgaben für EU-Politikziele herausgerechnet werden können; Kosten der „europäischen Einigung“ bleiben unberücksichtigt.
Langfristige Tragfähigkeit der Verschuldung als Ausgangslage
Lange Zeit war über eine Reform des Stabilitätspakts gestritten worden. Die Gegner argumentierten, dass dieser sich auf willkürliche Grenzen beziehe, die Haushaltsflexibilität der Länder einschränke und alle anderen Ziele dem Fetisch der 3%-Grenze zum Opfer fielen. Bei dieser Argumentation wird allerdings übersehen, dass die Verschuldungsgrenzen zum einen gar nicht auf den Stabilitätspakt zurückzuführen sind und zum anderen die 3%- Begrenzung eine wichtige Variable zur langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Verschuldung darstellt.
Haushaltspolitische Spielraum wird zunehmend eingeschränkt
Bei der Festlegung der Konvergenzkriterien des Maastricht- Vertrages war es notwendig, quantitative Größen zu finden. So hat sich der 60%-Wert des Schuldenstandes aus dem Durchschnitt der 12-EU-Länder im Jahr 1990 ergeben. Die 3%-Grenze ist ein daraus abgeleiteter Wert, der bei einem durchschnittlichen Wachstum die langfristige Tragfähigkeit der Verschuldung sichert. Die Kritiker der 3%-Klausel übersehen, dass der langfristige haushaltspolitische Spielraum eines Landes mit steigender jährlicher Verschuldung zunehmend reduziert wird. Im Extremfall kann ein Staat mit seinen Einnahmen nur noch seine Zinslast bedienen und Investitionen können überhaupt nicht mehr finanziert werden.
Externe Effekte in einer Währungsunion
In einer Währungsunion ergibt sich darüber hinaus die Beschränkung der öffentlichen Finanzlage aus der Tatsache, dass mit steigender Verschuldung eines Landes nicht nur der haushaltspolitische Handlungsspielraum des betrachteten Landes, sondern aller Staaten eingeengt wird (externe Effekte). Eine fehlende Fiskaldisziplin einiger „Sünderstaaten“ könnte „ansteckend“ auf haushaltsstabile Länder wirken. Somit besteht das Risiko, dass sich langfristig die Verschuldung der Eurozone spiralartig steigert.
Negative Reaktion der EZB berechtigt
Je stabiler die Fiskalpolitik, um so größer ist der Spielraum der EZB. Der Stabilitätspakt dient nicht direkt der Sicherung der Geldwertstabilität, aber er eröffnet bei strikter Einhaltung der EZB die Chance, dass das derzeit primäre Problem Europas, die Arbeitslosigkeit, leichter gelöst werden kann. Vor diesem Hintergrund sind auch die negativen Reaktionen der EZB auf die neuen Regelungen zu sehen. Sie könnte nun gezwungen sein, einen restriktiveren Kurs zu fahren. Bislang handelte sie unter der Annahme einer stabilen Budgetpolitik der einzelnen Länder.
Entscheidend ist der politische Wille
Der Stabilitätspakt hat sich noch nie als ein wirkungsvolles Instrument erwiesen, eine exzessive Fiskalpolitik der Länder zu unterbinden, da dieser nicht die Rechtsqualität des Vertrages von Maastricht enthält. Zum Inkrafttreten des Paktes bedurfte es nur der Umsetzung einer EURichtlinie, aber keiner Ratifizierung in den jeweiligen nationalen Parlamenten. Beim Stabilitätspakt handelt es sich lediglich um eine Entschließung des Europäischen Rates, in der politische Leitlinien für die Durchführung des Sanktionsverfahrens niedergelegt worden sind. Deshalb sichert der Stabilitätspakt die Einhaltung der fiskalischen Grenzen nicht mehr und nicht weniger als der Vertrag von Maastricht, es sei denn die teilnehmenden Länder hätten sich politisch verpflichtet.
Aushebelung der Maastricht-Regelung
Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass die EUFinanzminister die 3%-Grenze de jure nicht verändert haben, denn dazu haben sie gar keine Legitimation. Die defacto- Aushebelung der Maastricht-Kriterien zeigt jedoch, dass der politische Wille zu einer Einhaltung der Defizit- Grenzen nicht gegeben ist. Bereits die alten Regelungen stellten eigentlich keine Einschränkung der Haushaltsflexibilität dar, denn auch der Sanktionsmechanismus des Stabilitätspaktes wurde nur politisch gesteuert. Deshalb ist es beispielsweise nie zu einer Sanktionen gegen Deutschland gekommen, obwohl die Verschuldungsgrenzen seit Jahren überschritten werden.
Höhere Schulden leichter zu rechtfertigen
Mit den neuen Regelungen entfällt jeglicher Druck zu einer restriktiven, langfristig verantwortungsvollen Fiskalpolitik. Jedes Land wird im Kreis der Finanzminister Einzelbedürfnisse vorbringen können, die irgendwie unter die neue Ausnahmereglung passen. Angefangen von den Wiedervereinigungskosten Deutschlands über Netto-Beiträge zum EU-Budget, Entwicklungshilfe, Militärausgaben u.ä. Eine ökonomische Rechtfertigung dieser Ausnahmetatbestände gibt es nicht. Sie sind ausschließlich politisch abgeleitet. So sind einzelne Länder nicht in der Lage, ihre aktuellen Ausgaben durch Steuern zu finanzieren und verlagern deshalb die Kosten dafür in die Zukunft.
Reformen weisen in die falsche Richtung
Die neuen Regelungen verstärken den Trend künftige Generationen zu belasten, was vor dem Hintergrund der zu erwartenden demographischen Veränderungen umso gravierender ist. Mittelfristig bleibt zu hoffen, dass die Länder sich trotzdem um das Ziel einer tragfähigen Haushaltspolitik bemühen werden. Die jüngsten „Reformen“ des Stabilitätspakts weisen jedoch nicht in diese Richtung.
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