Jenoptik drohen Abfindungen in Millionenhöhe
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Der Technologiekonzern Jenoptik muss möglicherweise Abfindungen in Höhe von bis zu 140 Mio. Euro an Aktionäre seiner Tochter Deutsche Effecten- und Wechsel-Beteiligungsgesellschaft (DEWB) bezahlen. Dies berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel".
Dem Magazinbericht zufolge hatte Jenoptik im Jahr 1997 die DEWB von der Heidenheimer Industriellenfamilie Voith erworben, die zu diesem Zeitpunkt 99 % der Anteile hielt. Da Voith mit der DEWB 1993 einen Beherrschungsvertrag geschlossen hatte, verfügen die freien Aktionäre seitdem über einen Abfindungsanspruch in Höhe von 26,51 Euro je Aktie. 1999 habe Jenoptik als Rechtsnachfolgerin diesen Beherrschungsvertrag gekündigt und den Streubesitz auf inzwischen knapp 35 % bzw. etwa 5,22 Millionen Aktien ausgeweitet. Dabei habe es das Unternehmen allerdings unterlassen, eigene Aktien von jenen unterscheidbar zu machen, die abfindungsberechtigt sind.
Das Oberlandesgericht Thüringen habe Jenoptik im Dezember 2004 in zweiter Instanz auf Abfindung eines klagenden Aktionärs verurteilt, so der Spiegel weiter. Es sei den Aktionären die Beweisführung durch das Verhalten von Jenoptik unmöglich gemacht worden. Es sei dem Unternehmen außerdem vorwerfbar, dass es die Aktionäre nicht darüber aufgeklärt hat, ob sie nun DEWB-Aktien aus dem Streubesitz mit Abfindungsanspruch oder aus dem Besitz von Jenoptik ohne Abfindungsanspruch erworben haben. Eine Kennzeichnung sei Jenoptik durch Verleihung einer gesonderten Wertpapierkennnummer möglich und zumutbar gewesen, so die Begründung des Richters.
Nach Angaben vom Spiegel habe Jenoptik vor dem Bundesgerichtshof Revision beantragt. Das Unternehmen könne sich zwar nicht vorstellen, dass es vor dem BGH unterliegt. "Sollte dies wider Erwarten doch eintreten", rechne der Vorstandsvorsitzende Alexander von Witzleben lediglich mit einem Schaden von etwa 20 Mio. Euro. Genau könne man diesen Betrag jedoch nicht beziffern.
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