Jenoptik - BGH weist DEWB-Klage zurück
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Der Jenaer Technologiekonzern hat in einem Rechtsstreit mit den Aktionären der ehemaligen Tochtergesellschaft DEWB AG einen Etappensieg errungen. Ein DEWB-Aktionär hatte von der Jenoptik die Übernahme von mehr als 11.000 Aktien gegen Zahlung einer Abfindung von je 26,51 Euro verlangt und vor dem Oberlandesgericht Jena ein obsiegendes Urteil erstritten.
Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am 8. Mai 2006 der Revision der Jenoptik AG jedoch stattgegeben. Der Vorsitzende Richter Wulf Goette stellte am Montag fest, dass die Entscheidung der Vorinstanz zu Gunsten des Klägers unrichtig sei. Nach Auffassung des BGH müssen die DEWB-Aktionäre, die der Jenoptik AG ihre Aktien angedient haben, beweisen, dass sie die Aktien vor der Beendigung des Unternehmensvertrages zwischen der Jenoptik AG und der DEWB AG erworben haben.
Zum Zeitpunkt der Beendigung des Unternehmensvertrages wurden ca. 70.000 Aktien von außenstehenden Aktionären gehalten. Bisher wurden Abfindungen für 13.921 Aktien gezahlt, für die DEWB-Aktionäre den geforderten Nachweis erbracht haben.
Da insgesamt 2.750 Aktionäre mit 5,9 Millionen Aktien ähnliche Ansprüche anmelden wollten, bestand für Jenoptik ein Prozess-Risiko von rund 140 Millionen Euro.
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