Japan: Wirtschaft entwickelt sich rückläufig
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Tokio (BoerseGo.de) – In Japan ist die Wirtschaft im dritten Quartal 2012 gesunken. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) fiel um 0,9 Prozent im Quartalsvergleich, wie das japanische Cabinet Office am heutigen Montag in einer ersten Berechnung mitteilte. Ökonomen hatten im Vorfeld ebenfalls mit einem BIP-Rückgang um 0,9 Prozent gerechnet.
Im Jahresvergleich sank das BIP um 3,5 Prozent, während Ökonomen mit einer Kontraktion um 3,4 Prozent gerechnet hatten. Im zweiten Quartal wurde ein Anstieg um 3,7 Prozent im Jahresvergleich gemessen.
Im zweiten Quartal konnte noch ein BIP-Wachstum von 0,2 Prozent im Quartalsvergleich gemessen werden. Im ersten Quartal 2012 ist das BIP um 1,2 Prozent im Quartalsvergleich und im Jahresvergleich um 4,7 Prozent gestiegen.
Das nominale BIP sank im dritten Quartal um 0,9 Prozent im Quartalsvergleich und traf damit die Prognosen der Volkswirte. Im zweiten Quartal fiel das nominale BIP nur um 0,3 Prozent im Quartalsvergleich.
Der BIP-Deflator gab im dritten Quartal um 0,7 Prozent im Jahresvergleich nach, nach einem Rückgang um 0,9 Prozent im zweiten Quartal. Hier wurden die Schätzungen der Volkswirte getroffen.
Die japanische Notenbank hatte Ende Oktober ihren Wirtschaftswachstumsausblick für das Fiskaljahr 2013 gesenkt. Die Bank of Japan geht nur noch von einem Plus des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 1,6 Prozent aus. Zuvor lag die BIP-Prognose der Notenbank noch bei 1,7 Prozent. Für das laufende Fiskaljahr 2012 zeigt sich die BoJ ebenfalls pessimistischer. Hier wird ein BIP-Wachstum von nur noch 1,5 Prozent gesehen, nach 2,2 Prozent zuvor.
Das Bruttoinlandsprodukt spiegelt den Gesamtwert aller Waren und Dienstleistungen (Wirtschaftsleistungen) wider, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums in einer Volkswirtschaft produziert werden. Während das reale BIP die Wirtschaftsleistung preisbereinigt angibt, wird das nominale BIP inflations- und deflationsunbereinigt berechnet. Kritiker bemängeln, dass die Aussagekraft des BIP ungenau ist, da Leistungen von unbezahlten Tätigkeiten oder der Schwarzarbeit kaum oder nur annähernd berücksichtigt werden.
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