Jahressteuergesetz: Unbegrenzte Verlustverrechnung bei Termingeschäften
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Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones) - Die Ampel-Fraktionen haben sich auf Regelungen zum Jahressteuergesetz geeinigt, die für Kapitalanleger ein Ende der Beschränkung von Verlustverrechnungen bei Termingeschäften vorsieht. Das gab die FDP-Fraktion bekannt. "Mit der Einigung zum Jahressteuergesetz erzielen wir einen zentralen Erfolg: Die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte und Forderungsausfälle im Privatvermögen wird gestrichen, so verhindern wir ungerechte Steuerforderungen", sagte der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Christoph Meyer.
Die Regelung wird nach seinen Angaben rückwirkend bis 2020 angewandt, was Rechtssicherheit schaffe. "Mit dem Ende der Verlustverrechnungsbeschränkung stellen wir Steuerfairness wieder her und schließen eine mögliche verfassungswidrige Steuerpraxis", sagte er. Bisher konnten Verluste aus solchen Termingeschäften nur bis zu einer Höhe von 20.000 Euro verrechnet werden, was aber der Bundesfinanzhof bereits moniert hatte. Vereinbart wurde zudem laut FDP eine höhere Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. "Die abziehbaren Kosten für Kinderbetreuung erhöhen wir auf 4.800 Euro im Jahr", sagte der finanzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Markus Herbrand.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
DJG/ank/kla
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