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16:32 Uhr, 25.06.2024

Heil will betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener stärken

Von Andrea Thomas

BERLIN (Dow Jones) - Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will die betriebliche Altersvorsorge für Geringverdiener und für Beschäftigte in kleinen Unternehmen attraktiver machen. Dazu hat sein Haus das zweite Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung an die anderen Ressorts verschickt, wie es von einem Vertreter des Ministeriums hieß. Konkret soll etwa der Förderhöchstbetrag für Geringverdiener angehoben werden. Das Vorhaben wird nach Schätzungen des Arbeitsministeriums den Staat mittelfristig 155 Millionen Euro jährlich kosten. Davon entfallen 150 Millionen Euro auf die verbesserte Förderung von Beschäftigten mit geringeren Einkommen über den Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung und 5 Millionen Euro auf die steuerliche Flankierung der Flexibilisierung des Abfindungsrechts.

"Mit diesem Gesetz wird der rechtliche Rahmen für eine weiterhin grundsätzlich freiwillige betriebliche Altersversorgung zielgerichtet fortentwickelt. In den letzten Jahren deutlich gewordene Verbreitungshindernisse werden beseitigt und neue Anreize gesetzt, damit in möglichst vielen Unternehmen gute Betriebsrenten selbstverständlich und zum festen Bestandteil der Altersvorsorge der Beschäftigten werden", heißt es in dem Gesetzentwurf, in den Dow Jones Newswires Einblick hat.

Ende 2021 hatten laut Gesetzentwurf rund 18,4 Millionen oder 53,4 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bei ihrem aktuellen Arbeitgeber eine aktive Anwartschaft auf Betriebsrente.

   Einfachere Teilhabe und mehr Flexibilität 

Konkret soll ermöglicht werden, dass auch nichttarifgebundene und damit häufig kleinere Unternehmen und ihre Beschäftigten einfacher, effizienter und sicherer an Betriebsrenten teilnehmen können. Außerdem wird das Arbeitsrecht im Hinblick auf eine möglichst hohe Verbreitungswirkung punktuell modifiziert, wie es in dem Gesetzentwurf heißt.

Die Möglichkeit, Opting-Out-Systeme zur automatischen Entgeltumwandlung auf Betriebsebene einzuführen, soll demnach erleichtert werden. Das Abfindungsrecht soll flexibler gestaltet werden. Der vorzeitige Bezug von Betriebsrenten wird an das neue Hinzuverdienstrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst.

Um die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung zu steigern, wird den Plänen zufolge den Pensionskassen vor dem Hintergrund des neuen Hinzuverdienstrechts in der gesetzlichen Rentenversicherung gestattet, höhere Zahlungen bei vorzeitigem Leistungsbezug zu vereinbaren.

Außerdem sollen die Anlagevorschriften erweitert werden, um Betriebsrenten so stärker auf die Endfälligkeit der Zahlungen auszurichten. So sollen höhere Renditen und damit höherer Betriebsrenten zu ermöglichen werden.

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

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