GoYellow Media gewinnt Rechtsstreit
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Die GoYellow Media AG hat heute im Markenrechtsprozess gegen Yello Strom vor dem Oberlandesgericht in München einen Sieg errungen. Die Richter sahen in ihrer mündlichen Begründung keine hinreichende Verwechselungsgefahr zwischen den Marken GoYellow und Yello Strom, teilte das Unternehmen am Donnerstag in München mit. Ein Markenrechtsverstoß liege nicht vor.
Das Landgericht München I hatte GoYellow mit Urteil vom 31. Mai 2006 die Verwendung des Firmennamens, der Internetadressen und des Firmenlogos untersagt. Dieses Verbot wurde durch das heutige Urteil wieder aufgehoben.
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