Geldwerte Vorteile: So einfach kommen Sie ohne Anwalt zu Ihrem Recht!
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Gastbeitrag des Guidants-Experten Markus Miller
Beispielsweise weil eine Rechnung, die Sie als Unternehmer gestellt haben, nicht bezahlt wurde.
Oder Sie hatten eine berechtigte unbezahlte Geldforderung gegenüber einem Vermittler, einem Vermögensberater, einem Mieter, einem Vermieter, einer Bank, einem Steuerberater, einem Händler und Dienstleister oder ganz allgemein einer sonstigen natürlichen oder juristischen Person, die nicht beglichen wurde. Häufig folgt daraufhin entweder ein Verzicht auf das Geld durch Passivität oder in weit weniger Fällen der durchaus teils kostspielige Gang zum Rechtsanwalt.
Das gerichtliche Mahnverfahren ist einfach und ohne teuren Rechtsanwalt und Zivilprozess durchführbar
Der Mahnbescheid ist hier eine echte Alternative zum teuren Zivilprozess. Das gerichtliche Mahnverfahren verläuft im Idealfall ohne Gerichtstermin und ohne Betreuung durch einen Rechtsanwalt. Je nach Bedarf und Sachlage können Sie damit die nachfolgenden 3 Ziele verfolgen.
1. Rechtlicher Druckaufbau
Im Gegensatz zu einer gewöhnlichen Zahlungsaufforderung oder einer schriftlichen Mahnung versteht Ihr säumiger Gegner die gerichtliche Aufforderung als druckvollen Hinweis, dass die nun durch Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid geltend gemachten Ansprüche durch eine umgehende Zahlung zu befriedigen sind. Behördliche Zahlungsaufforderungen bewirken hier nicht selten wahre Zahlungswunder.
2. Vollstreckungs- und Pfändungsmöglichkeit
Sie schaffen mit dem Titel, den Sie im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens erwirken können, die Basis für eine Vollstreckung. Diese kann im Anschluss je nach Erfolgsaussichten in Form einer Lohn- und Kontopfändung oder auch direkt durch einen Gerichtsvollzieher erfolgen.
3. Sicherung Ihres Rechtsanspruches auf 30 Jahre
Sollte weder die Zahlung Ihres Schuldners erfolgen, noch die Zwangsvollstreckung in Vermögenswerte derzeit möglich sein, so sichern Sie mit dem gerichtlichen Mahnbescheid Ihre Forderung zumindest vor der gesetzlichen Verjährungsfrist von lediglich 3 Jahren. Ein mittels Mahn- und Vollstreckungsbescheid erwirkter Titel verjährt nicht und hat eine Gültigkeit von 30 Jahren. Diese lange Laufzeit des Titels ist ebenfalls ein hervorragendes, rechtliches Druckmittel, das für die Zukunft wie ein Damoklesschwert über Ihrem Schuldner hängt.
Viele Grüße
Markus Miller
ich möchte mich dem Kommentar von ningxia anschließen: was soll das auf godmode trader? und, ihr Artikel ist die halbe Wahrheit: die Erstellung eines Mahnbescheides wird von der zuständigen Justiz (Zentrales Mahngericht in Coburg) nicht umsonst gemacht. Das kostet harte Euros, hier gilt Vorkasse. Dann gibt es durch den Zahlungspflichtigen nach gerichtlicher Zustellung des MB die Möglichkeit des Widerspruches. Dann gibt es erstmal keinen Vollstreckungsbescheid. Dann obliegt es ihnen als Gläubiger zu entscheiden, erhebe ich Klage vor dem Gericht? Auch hier gilt wieder: Gerichtskostenvorschuß, anhängig von der Klagesumme. Dann ist die Frage: urteilt das Gericht im Sinne des Gläubigers zu 100%? Laien sind keine Juristen, "Formfehler" können auch den Klageerfolg zunichte machen. Und das sollte nicht vergessen werden: ist beim Schuldner nichts zu holen, bleiben Sie als Gläubiger auf den Kosten sitzen und jede Neubeauftragung eines Gerichtsvollziehers kostet auch harte Euros. Wenn Sie so etwas veröffentlichen, lassen Sie das besser durch den Syndikus von Godmode-Trader machen, der dann das besser und qualifizierter.
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