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12:48 Uhr, 05.11.2024

GDV warnt vor Risiken bei Solvency II

Von Andreas Kißler

DOW JONES--Nach der Annahme einer Änderungsrichtlinie zu Solvency II durch den EU-Ministerrat äußert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) Bedenken hinsichtlich der technischen Ausgestaltung in den nachgelagerten Rechtsakten. "Die noch festzulegenden Details dürfen die erzielten Fortschritte der Richtlinie nicht gefährden", mahnte GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Ein zentrales Anliegen der Versicherer sei die Beibehaltung der bestehenden Bewertungsmethode für langfristige Verbindlichkeiten.

Insbesondere für Lebensversicherer, deren Verpflichtungen oft über mehrere Jahrzehnte liefen, sei eine stabile Berechnungsgrundlage essenziell. Da Marktdaten lediglich für Zeiträume bis 20 Jahre verfügbar seien, erfolge die Bewertung längerfristiger Verbindlichkeiten auf Basis des sogenannten Durchschnittzins, der im späteren Verlauf in den Langfristzinses münde. Dieser Zins basiere auf langfristigen Inflations- und Zinserwartungen.

Asmussen warnte aber vor technischen Anpassungen, die dazu führen könnten, dass die schrittweise Annäherung an den Langfristzins erst nach dem 20. Jahr beginnt. "Ein späterer Beginn der Extrapolation würde zu stärkeren Schwankungen in den Rückstellungen führen und könnte die Eigenmittel der Unternehmen unnötigerweise belasten. Die bewährte Methode, die ab Jahr 20 beginnt, bietet hingegen die notwendige Stabilität und Planbarkeit, um langfristige Garantien weiterhin verlässlich anbieten zu können", sagte er. Konkrete Ergebnisse im Prozess zur Festlegung der technischen Details von Solvency II werden laut GDV frühestens Mitte 2025 erwartet.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

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