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10:48 Uhr, 15.07.2024

GDV: Verfassungsbeschwerde zum Cooling-off bei Restschuldversicherungen

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones) - Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat nach eigenen Angaben zusammen mit 22 Unternehmen eine Verfassungsbeschwerde gegen das einwöchige Abschlussverbot von Restschuldversicherungen vorbereitet, die nun eingereicht wurde. "Diese Cooling-Off-Phase ist aus unserer Sicht europarechtswidrig", sagte der stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführer Moritz Schumann. Nach den Vorgaben des Zukunftsfinanzierungsgesetzes sollten Restschuldversicherungen ab Januar 2025 frühestens eine Woche nach den entsprechenden Darlehensverträgen abgeschlossen werden dürfen. Dies sei aus Sicht des GDV und der klagenden Anbieter nicht mit der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie in Einklang zu bringen.

Diese gebe vor, dass Versicherer ihren Kundinnen und Kunden eine Restschuldversicherung zeitgleich zum Abschluss des Darlehensvertrages anbieten können sollen. Durch das Abschlussverbot werden Kundinnen und Kunden, die einen Bankkredit etwa für ein neues Auto aufnähmen, diesen erst eine Woche später versichern dürfen. Der GDV kritisierte dass den Kundinnen und Kunden damit die Wahl genommen werde, sich sofort zu versichern und dadurch eine Schutzlücke entstehe. "Passiert etwas in der ersten Woche, stehen Kundinnen und Kunden ohne Versicherungsschutz dar", sagte Schumann. Zudem könnten Versicherte, die eine Restschuldversicherung abgeschlossen hätten und sich danach umentschieden, den Vertrag auch bisher schon binnen 30 Tagen widerrufen. Das einwöchige Abschlussverbot sei daher schlicht nicht erforderlich.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

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