Frankreich will Krypto-Steuern verschärfen: Das soll sich ändern
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Der Finanzausschuss der französischen Nationalversammlung hat einen Änderungsantrag verabschiedet, nach dem ab dem 1. Januar 2027 auch der Tausch von Kryptowährungen in an Fiatwährungen gekoppelte Stablecoins steuerpflichtig werden soll. Bislang können Anleger bei solchen Transaktionen Gewinne realisieren, ohne unmittelbar Steuern zahlen zu müssen.
Der Abgeordnete Nicolas Sansu, der den Antrag eingebracht hat, bezeichnet die bisherige Regelung als Gesetzeslücke. Für die Berechnung steuerpflichtiger Gewinne soll der Anschaffungspreis der veräußerten Token maßgeblich sein. Bei Käufen zu unterschiedlichen Kursen wird ein gewichteter Durchschnitt angesetzt.
Ein weiterer verabschiedeter Antrag sieht vor, dass Anleger realisierte Krypto-Verluste künftig zehn Jahre lang steuerlich vortragen können. Zudem soll die französische Wegzugsbesteuerung auf nicht realisierte Krypto-Gewinne ausgeweitet werden. Betroffen wären Steuerpflichtige, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen und deren Haushalt Kryptowährungen im Wert von mehr als 800.000 Euro hält.
Auch in Deutschland drohen strengere Krypto-Steuern
In Deutschland wollen Lars Klingbeil und die SPD die Krypto-Steuer reformieren. Das von Klingbeil geleitete Bundesfinanzministerium will die einjährige Haltefrist für neu angeschaffte Kryptowährungen ab 2027 abschaffen und ab 2028 einen automatischen Steuerabzug einführen. Besonders umstritten ist eine Regelung für fehlende Anschaffungsdaten: Können Anbieter den ursprünglichen Kaufpreis nicht berücksichtigen, sollen 50 Prozent des Verkaufserlöses als Bemessungsgrundlage dienen. Mehrere Verbände kritisieren diese geplante Regel.
Am 12. Oktober befasst sich der Petitionsausschuss des Bundestags mit einer Petition zum Erhalt der Haltefrist, die 44.439 Menschen unterzeichnet haben. Zwei Tage später soll sich das Bundeskabinett nach bisherigem Zeitplan mit der Reform beschäftigen. Beschlossen sind die Änderungen bislang nicht.
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