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10:24 Uhr, 10.04.2024

Flughafenverband fordert Reform der Einfuhrumsatzsteuer

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones) - Der Flughafenverband ADV hat sich im Vorfeld von Gesprächen der Finanzminister von Bund und Ländern am Donnerstag für eine Reform der Einfuhrumsatzsteuer stark gemacht, um den Wirtschaftsstandort Deutschland attraktiver zu machen. Der ADV sei Mitglied eines breiten Bündnisses von Verbänden, die von der Politik forderten, den Standortnachteil beim Steuererhebungsverfahren für Importgüter abzubauen. "Das deutsche System zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer ist ein Bürokratiemonster, welches Importe aus Drittstaaten teurer und komplizierter macht", erklärte ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel. "Es schadet der Wertschöpfung des Logistikstandortes Deutschland."

Potenzielles Wirtschaftswachstum werde durch den deutschen Sonderweg der Einfuhrumsatzsteuer eingebremst. Der Wirtschafts- und Luftfrachtstandort Deutschland sei für Neuansiedlungen zunehmend unattraktiv, weil die Unternehmen zunächst vom Zoll zur Kasse gebeten würden und erst viel später eine Anrechnung bei der Umsatzsteuervoranmeldung bei den Finanzämtern der Länder erfolge. "Das kostet Liquidität und Zeit", monierte Beisel. Eine entscheidende Wende bringe auch nicht die Einführung der sogenannten Fristenlösung, die wesentlich komplizierter sei als das in allen EU-Nachbarstaaten existierende Modell, nach dem die Verrechnung der Einfuhrumsatzsteuer direkt bei der Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt.

Eine Angleichung des deutschen Erhebungsverfahrens an den europäischen Standard sei dringend erforderlich und bringe gleich drei Vorteile: Die Finanzverwaltung werde entlastet, ohne Einnahmen zu verlieren, der Bürokratieabbau komme voran, und der Wirtschaftsstandort Deutschland werde im europäischen Wettbewerb gestärkt. Wie der Verband erläuterte, können nach der 6. EU-Umsatzsteuer-Richtlinie Mitgliedsstaaten Erleichterungen bei der Einfuhrumsatzsteuer dahingehend gewähren, dass diese nicht zum Zeitpunkt der Wareneinfuhr zu entrichten sei, sondern im Zuge der Umsatzsteuer-Voranmeldung verrechnet werden könne. Hiervon machten zum Beispiel die Niederlande, Belgien und Polen Gebrauch, während diese Erleichterungen in Deutschland nicht gewährt würden.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

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