FJH will Wandelanleihe zurückzahlen
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Der Vorstand des Beratungs- und Softwarehauses FJH AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, die Wandelschuldverschreibungen am 28. März 2006 zum Nominalbetrag (zuzüglich der bis zum Tag der Tilgung aufgelaufenen Zinsen) an die Anleihegläubiger zurückzuzahlen. Aufgrund der Ausübung des Rückzahlungsrechts gebe es daher jetzt letztmals die Möglichkeit zur Wandlung der Anleihen in Aktien. Die daraus hervorgehenden Aktien seien für das gesamte Geschäftsjahr 2006 dividendenberechtigt.
Die Inhaber der im Juni letzten Jahres begebenen Wandelschuldverschreibung der FJH AG können je zwei Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils einem Euro ohne Zuzahlung in eine FJH Stückaktie tauschen. Die FJH Aktie notierte am 1. März bei einem Kurs von 3,80 Euro. "Angesichts des aktuellen Kursniveaus der FJH Aktie und der jetzt wieder gegebenen Wachstumschancen unseres Unternehmens ein sehr lukratives Angebot", so der Vorstandsvorsitzende Ulrich Korff.
Inhaber der Wandelschuldverschreibungen können diese Chance ab sofort bis einschließlich 21. März nutzen. Hintergrund dieses letztmaligen Angebots sei, dass der ausstehende Gesamtnennbetrag der Wandelanleihe den Wert unterschritten hat, ab dem das Unternehmen ein vorzeitiges Rückzahlungsrecht ausüben kann. Da bereits rund 85 Prozent der Anleihegläubiger zum ersten möglichen Ausübungszeitraum vom 1. bis 30. Dezember 2005 von der Umtauschmöglichkeit Gebrauch gemacht hatten, betrug der ausstehende Gesamtnennbetrag der Anleihe zum 30. Dezember 2005 nominal 1.183.168 Euro. Ursprünglich waren Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 7.860.000 Euro mit 10-prozentiger Verzinsung ausgegeben worden. Gemäß Ziffer 3.4. der Anleihebedingungen kann die FJH AG die Wandelschuldverschreibung vorzeitig zurückzahlen, wenn der ausstehende Gesamtnennbetrag 1.572.000 Euro unterschreitet.
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