FJH beschließt letzten Teil der Kapitalerhöhung
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Der Vorstand des Beratungs- und Softwarehauses FJH AG hat beschlossen, einen weiteren Teil der bereits angekündigten Kapitalerhöhung im Rahmen des Gesamtfinanzierungskonzepts durchzuführen. Die Bezugsfrist für die Aktionäre werde am 14. Oktober 2005 beginnen und am 28. Oktober 2005 enden, teilte das Unternehmen heute in München mit. Für den nicht aus Bezugsrechten gezeichneten Teil der Kapitalerhöhung bestehe ein nachgelagertes Bezugsrecht für Inhaber der Wandelanleihe. Diese Bezugsfrist laufe vom 17. Oktober 2005 bis zum 31. Oktober 2005.
Im Rahmen der nun beschlossenen Kapitalerhöhung auf 10.270.000 Euro sollen 2.054.000 neue Aktien zum Preis von 3,00 Euro ausgegeben werden. Damit fließen der Gesellschaft aus dieser Kapitalmaßnahme knapp 6,2 Millionen Euro zu. Das Bezugsverhältnis für Aktionäre betrage 5:1, das für Inhaber der Wandelanleihe 10:1. Einen Bezugsrechtshandel werde es nicht geben. Der nicht aus Bezugsrechten gezeichnete Teil der Kapitalerhöhung sei von einem Investor garantiert worden.
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