FCR Immobilien AG – Treuhänder der Sicherungsrechte Verdächtiger in Strafverfahren
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EQS-Media / 20.11.2023 / 14:38 CET/CEST
Der Schweizerische Anlegerschutzverein (SASV) gibt mit dieser Medienmitteilung Hinweise zu folgenden Wertpapieren:
- FCR Immobilien AG Aktie (ISIN: DE000A1YC913)
- FCR Immobilien AG Anleihe 5.25% 2019-24 (ISIN: DE000A2TSB16)
- FCR Immobilien AG Anleihe 4.25% 2020-25 (ISIN: DE000A254TQ9)
- FCR Immobilien AG Anleihe 7.25% 2023-28 (ISIN: DE000A352AX7)
Die in Frankfurt kotierte FCR Immobilien AG plant eine Anleihe (ISIN: DE000A352AX7) mit einer Laufzeit von 5 Jahren und einem Kupon von 7.25% zu emittieren. Das Volumen soll bis zu EUR 60 Mio. betragen. Die Zeichnungsfrist endet am 21.11.2023 (12 Uhr).
FCR Immobilien hat zwei weitere Anleihen ausstehend, welche in 2024 bzw. 2025 fällig werden. Gläubiger der in 2024 fälligen Anleihe (ISIN: DE000A2TSB16) können diese in die neu zu emittierende Anleihe umtauschen.
Laut den jeweiligen Prospekten der hier aufgeführten Anleihen der FCR Immobilien AG sollen die Anleihen (Teilschuldverschreibungen) durch Buchgrundschuld besichert werden.
Als Treuhänder der Sicherungsrechte fungiert die Prinz Waldeck Treuhand GmbH mit Sitz in Grünwald. Geschäftsführer der Prinz Waldeck Treuhand GmbH ist Nikolaus Prinz zu Waldeck. Dieser ist auch als Rechtsanwalt für Friedlein & Partner Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer tätig.
In den jeweiligen Wertpapierprospekten werden Risikohinweise in Zusammenhang mit dem Treuhänder aufgeführt. So tragen laut Wertpapierprospekt die Anleger das Risiko von Pflichtverletzungen oder der Insolvenz des Treuhänders.
Diese Risiken sind elementar für die Anleger. Bei einer Insolvenz des Treuhänders kann laut Wertpapierprospekt ein Totalverlust der Anleger nicht ausgeschlossen werden. Die Emittentin FCR Immobilien AG unterlässt es aber auf spezifische Risiken des Treuhänders im aktuellen Wertpapierprospekt hinzuweisen:
Sowohl Nikolaus Prinz zu Waldeck als auch die Prinz Waldeck Treuhand GmbH sind zentrale Verdächtige eines Mitte 2022 unter dem Aktenzeichen UR.2022.297 in Liechtenstein eingeleiteten Strafverfahrens. Verschiedene Anleger und Gläubiger zeigten an, mindestens in zweistelliger Millionenhöhe geschädigt worden zu sein. Es wurden umfassende Durchsuchungen und Beschlagnahmungen schon im letzten Jahr durchgeführt.
So soll Prinz zu Waldeck über Konten der Friedlein & Partner Rechtsanwälte Investorengelder zweckentfremdet weitergeleitet und über die Prinz Waldeck Treuhand GmbH mutmasslich inkriminierte Gelder verschoben haben.
Prinz zu Waldeck soll darüber hinaus durch falsche Vermögensbestätigungen Anleger getäuscht haben.
In der Causa gab es umfassende internationale Medienberichterstattung, in der Prinz zu Waldeck in Zusammenhang mit den falschen Vermögensbestätigungen namentlich erwähnt wird.
Es besteht ein hohes Risiko, dass geschädigte Anleger auch Ansprüche gegen die Prinz Waldeck GmbH geltend machen können.
Die Emittentin FCR Immobilien AG sollte umgehend ihre Aktionäre und Gläubiger über diesen Sachverhalt und die damit verbundenen Risiken informieren.
Zusatzmaterial zur Meldung:
Datei: Strafverfahren_PzW_Landgericht_Liechtenstein
Emittent/Herausgeber: Schweizerischer Anlegerschutzverein
Schlagwort(e): Unternehmen
Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG.
Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
Schweizerischer Anlegerschutzverein
Grossackerstrasse 14
9000 St. Gallen
Schweiz
Internet:
www.anlegerschutzverein.ch
EQS News ID:
1777471
Ende der Mitteilung
EQS-Media