EZB will Stablecoin-Regeln in der EU ändern
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Die Europäische Zentralbank (EZB) und die nationalen Zentralbanken der EU fordern Änderungen an den europäischen Stablecoin-Regeln. Konkret geht es um die Vorgabe, dass Anbieter mindestens 30 Prozent ihrer Reserven als Bankeinlagen halten müssen. Bei besonders großen Emittenten liegt der vorgeschriebene Anteil sogar bei 60 Prozent.
Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB), dem die EZB und die 27 nationalen Zentralbanken der EU angehören, spricht sich nun gegen diese Mindestquoten aus. Das geht aus einer Stellungnahme zu MiCA hervor, über die Reuters berichtet.
Zentralbanken sehen Risiken für Banken
Aus Sicht der Zentralbanken kann die bisherige Regelung neue Risiken für Banken schaffen. Wenn viele Anleger ihre Stablecoins gleichzeitig einlösen, könnten die Emittenten große Einlagen kurzfristig von den Banken abziehen.
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"Wenn Reserven als Bankeinlagen gehalten werden, können Stablecoins die Finanzierungsstruktur von Banken verändern", heißt es in der Stellungnahme. Stablecoin-Einlagen könnten demnach klassische Kundeneinlagen verdrängen, seien aber stärker von der jeweiligen Marktlage abhängig.
Statt einer Mindestquote für Bankeinlagen schlagen die Zentralbanken neue Vorgaben für die Liquidität der Reserven vor. Dabei soll festgelegt werden, welcher Anteil innerhalb eines beziehungsweise fünf Arbeitstagen verfügbar sein muss.
EZB warnt vor globalen Stablecoins
Darüber hinaus bekräftigt das ESZB seine Bedenken gegenüber sogenannten "Multi-Issuance"-Modellen. Dabei geht es um Stablecoins, die ein Anbieter sowohl in der EU als auch in anderen Ländern ausgibt und die unabhängig vom Ausgabeort gegeneinander getauscht werden können. Nach Auffassung der Zentralbanken sind solche Modelle unter den derzeitigen MiCA-Regeln nicht zulässig.
Sollte die EU solche Stablecoins künftig zulassen, wollen die Zentralbanken dafür strengere Vorgaben festlegen. Zudem verweisen sie auf Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von MiCA. Nicht regelkonforme Krypto-Unternehmen könnten weiterhin EU-Kunden erreichen und damit Probleme beim Anlegerschutz verursachen.
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