EU-Kommission prüft Lufthansa-Staatshilfen in der Pandemie vertieft
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FRANKFURT (Dow Jones) - Die EU-Kommission hat eine vertiefte Prüfung der Staatshilfen für die Deutsche Lufthansa während der Corona-Pandemie eingeleitet. Die Rekapitalisierung des angeschlagenen Airline-Konzerns durch die Bundesregierung mit 6 Milliarden Euro war von Brüssel im Juni 2020 unter Auflagen genehmigt worden. Das Gericht der Europäischen Union kassierte den Beschluss jedoch im Mai 2023. Eine Berufung der Lufthansa gegen diesen Entscheid ist noch anhängig. Die Beihilfe sollte dem Konzern helfen, die Krise infolge der Corona-Pandemie zu überstehen, die den Luftfahrtsektor besonders hart getroffen hatte.
Das Rettungspaket der Bundesregierung bestand aus einer Eigenkapitalbeteiligung von 306 Millionen Euro, einer in Aktien wandelbare Beteiligung von 4,7 Milliarden Euro (Stille Einlage I) und eine als wandelbares Schuldinstrument konzipierte stille Beteiligung in Höhe von 1 Milliarde Euro (Stille Einlage II). Brüssel genehmigte die Maßnahme als staatliche Beihilfe, die vor dem Hintergrund der Pandemie-Hilfen mit dem Binnenmarkt vereinbar sei.
Laut dem EU-Gericht sind der Kommission bei der Genehmigung jedoch mehrere Fehler unterlaufen. So habe sie angenommen, die Lufthansa sei nicht in der Lage, sich in Höhe ihres gesamten Bedarfs Finanzmittel auf den Märkten zu beschaffen. Zweitens habe die Brüsseler Behörde keinen Mechanismus verlangt, mit dem ein Anreiz für die Lufthansa geschaffen worden sei, die Kapitalbeteiligung Deutschlands so bald wie möglich zurückzukaufen. Zudem habe die Kommission die beträchtliche Marktmacht der Lufthansa an bestimmten Flughäfen verneint und bestimmte Verpflichtungen akzeptiert, die nicht gewährleisten würden, dass ein wirksamer Wettbewerb gewahrt werde.
Die Kommission will sich in ihrer vertieften Prüfung der Rekapitalisierungsmaßnahmen nun auf die vom Gericht angeführten Punkte konzentrieren. Ein weiterer Punkt ist der Preis der Aktien zum Zeitpunkt einer möglichen Umwandlung der Stillen Einlage II in Eigenkapital. Die Einleitung einer vertieften Untersuchung gebe Deutschland und interessierten Dritten die Möglichkeit, Stellung zu nehmen.
Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com
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