Erste Ausschreibung für H2-ready-Gaskraftwerke für Anfang 2025 geplant - Kreise
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Von Andrea Thomas
BERLIN (Dow Jones) - Die Bundesregierung strebt an, dass die erste Ausschreibung für Wasserstoff-ready-Gaskraftwerke Anfang 2025 erfolgen soll. Konkret ist nun mit ihrer Einigung auf einen Entwurf für das Kraftwerkssicherheitsgesetz vorgesehen, dass in einer ersten Säule 5 Gigawatt (GW) an H2-ready-Gaskraftwerken ausgeschrieben werden, die zur Dekarbonisierung ab dem achten Jahr der Inbetriebnahme vollständig mit Wasserstoff betrieben werden müssen, wie es in einem Papier des Bundeswirtschaftsministeriums heißt, in das Dow Jones Einblick hatte. Zuvor hatte die Bundesregierung in einer politischen Einigung vom Februar vorgesehen, dass diese Kraftwerke bis spätestens 2035 komplett mit Wasserstoff betrieben werden müssen. Die Energiewirtschaft hatte diesen fixen Zeitpunkt kritisiert.
Außerdem soll es 2 GW Ausschreibungen für Bestandsanlagen geben, die umfassend modernisiert werden, um später ebenfalls auf die vollständige Wasserstoffverbrennung umzustellen. Hinzu kommen 500 Megawatt Wasserstoffkraftwerke, die von Beginn an mit Wasserstoff laufen. Zusätzlich sollen Stromlangzeitspeicher im Umfang von 500 MW ausgeschrieben werden, wie aus dem Papier hervorgeht.
Das Ministerium geht inklusive der Bauzeiten davon aus, dass die ersten Umstellungen auf H2-ready-Kraftwerke Ende 2037 oder Anfang 2038 erfolgen werden. Mit dem nun geplanten Kraftwerksicherungsgesetz soll der Klimaschutz befördert, gleichzeitig aber auch für ein höheres Angebot und damit mehr Wettbewerb am Strommarkt gesorgt werden.
In einer zweiten Säule des Gesetzes sollen 5 GW neue Gaskraftwerke ausgeschrieben werden, als Teil eines vorgezogenen Kapazitätsmechanismus und damit als Brücke zu einem späteren umfassenden Kapazitätsmechanismus, so das Wirtschaftsministerium. Um das zu erreichen, sollen neue steuerbare Kapazitäten mit hohen Investitionssummen und langen Refinanzierungszeiträumen ausgeschrieben werden, die insbesondere in Dunkelflauten einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten sollen.
Das Kraftwerkssicherheitsgesetz muss nach der vorläufigen Einigung der Regierungskoalition noch vom Kabinett und Bundestag beschlossen werden. Die Europäische Kommission muss den darin vorgesehenen staatlichen Beihilfen für die H2-ready-Kraftwerke noch zustimmen. Die Maßnahmen sind laut Ministerium aber bereits mit Brüssel abgestimmt worden. Der umfassende Kapazitätsmechanismus soll in 2028 eingeführt sein. Dieser umfassende Kapazitätsmechanismus soll dann technologieoffen ausgestaltet sein und auch Speicher und Lasten einzubeziehen, so das Ministerium.
Sanktionen bei längerer Nutzung von Erdgas
Der Gesetzentwurf sieht Sanktionen für den Fall vor, dass H2-ready-Wasserkraftwerke nach dem Umstiegsdatum weiter Erdgas nutzen. Damit der Umstieg auf Wasserstoff jeweils auch stattfindet, sind Pönalisierungen und Rückzahlungsverpflichtungen vorgesehen.
"Für den Ausnahmefall, dass das Wasserstoffnetz nicht rechtzeitig zum Umstiegsdatum anliegen sollte, gibt es einen Optionenkatalog, aus dem der Betreiber des Kraftwerkes auswählen kann: Er kann insbesondere in die Kapazitätsreserve wechseln oder auf andere Art dekarbonisierten Strom herstellen (z.B. mit Biogas oder CCS, dann jeweils ohne Förderung)", heißt es in dem Papier.
Die Kosten für die Fördermaßnahmen zur Umstellung auf H2-ready-Gaskraftwerke, die bislang vom Wirtschaftsministerium auf 15 bis 20 Milliarden Euro geschätzt wurden, sollen zum einen mit Geldern aus dem Klima- und Transformationsfonds und zweitens in Form einer Umlage erfolgen.
So soll die erste Säule mit der Förderung des Neubaus der ersten 5 GW H2-ready-Kraftwerke sowie der Umrüstung von 2 GW bestehender Gaskraftwerke, der Wasserstoffsprinterkraftwerke (500 MW) und der Stromlangzeitspeicher (500 MW) durch den Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung finanziert werden, da die Maßnahme primär dem Klimaschutz dient, so das Ministerium.
Die zweiten 5 GW sollen durch eine Umlage finanziert werden, wie es bei solchen Kapazitätsinstrumenten üblich und auch europäisch vorgegeben ist, so das Ministerium.
Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com
DJG/aat/kla
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