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07:53 Uhr, 16.11.2023

EQS-News: Zielgesellschaft: EQS Group AG; Bieterin: SCUR-Alpha 1659 GmbH (künftig: Pineapple German Bidco GmbH)

EQS-News: SCUR-Alpha 1659 GmbH

/ Schlagwort(e): Übernahmeangebot

Zielgesellschaft: EQS Group AG; Bieterin: SCUR-Alpha 1659 GmbH (künftig: Pineapple German Bidco GmbH)

16.11.2023 / 07:53 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Übernahmeangebotes

Bieterin: SCUR-Alpha 1659 GmbH (künftig: Pineapple German Bidco GmbH), eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht München unter HRB 288328.

Zielgesellschaft: EQS Group AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht München unter HRB 131048.

ISIN: DE0005494165

WKN: 549416

Am 16. November 2023 hat SCUR-Alpha 1659 GmbH (künftig: Pineapple German Bidco GmbH) (die "Bieterin"), eine Holdinggesellschaft, die von Fonds kontrolliert wird, die von Thoma Bravo, L.P. verwaltet und/oder beraten werden, entschieden, den Aktionären der EQS Group AG ("EQS") anzubieten, im Wege eines öffentlichen Übernahmeangebots sämtliche auf den Namen lautende Stückaktien von EQS (ISIN DE0005494165), mit einem rechnerisch anteiligen Betrag am Grundkapital von EQS von EUR 1,00 je Aktie (die "EQS Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 40.00 je EQS-Aktie zu erwerben (das "Übernahmeangebot"). Das Übernahmeangebot wird unter marktüblichen Bedingungen stehen, insbesondere bezogen auf regulatorische Freigaben. Darüber wird das Übernahmeangebot zu den in der Angebotsunterlage veröffentlichten Bestimmungen erfolgen.

Thoma Bravo hat sich bereits einen Anteil von ca. 60% aller ausstehenden EQS-Aktien durch unwiderrufliche Andienungsvereinbarungen mit EQS-Hauptaktionären, einschließlich Achim Weick, dem Vorstandsvorsitzenden von EQS, gesichert, wobei Achim Weick zudem einen Teil seiner Beteiligung an EQS in die neuen Holdingstruktur von Thoma Bravo reinvestieren wird. Alle Hauptaktionäre werden im Rahmen dieser Vereinbarungen den gleichen Angebotspreis erhalten.

Zudem hat die Bieterin, sowie ihre indirekte Muttergesellschaft, Pineapple UK Investco Limited, auf der einen Seite und EQS auf der anderen Seite Investorenvereinbarung abgeschlossen, die die grundlegenden Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie die gemeinsamen Absichten und Auffassungen im Hinblick auf eine zukünftige Zusammenarbeit enthält.

Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in englischer und deutscher Sprache) mit den näheren Bestimmungen des Übernahmeangebots sowie weiteren diesbezüglichen Informationen werden im Internet unter https://www.cloud-solutions-offer.com/ veröffentlicht.

Wichtiger Hinweis

Diese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien oder anderer Wertpapiere von EQS dar. Das Übernahmegebot selbst sowie dessen Regelungen und Bestimmungen sowie weitere das Übernahmegebot betreffende Angaben werden erst in der Angebotsunterlage veröffentlicht. Investoren und Aktionären von EQS wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Übernahmegebot stehenden Unterlagen sorgfältig zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Da die Aktien der EQS Group AG nicht zum Handel auf einem organisierten Markt im Sinne von § 1 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (das "WpÜG") zugelassen sind, finden das WpÜG und die Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots keine Anwendung auf das Übernahmeangebot. Die Angebotsunterlage wird von keiner Regulierungs- oder Aufsichtsbehörde in Deutschland überprüft oder genehmigt werden, und auch in anderen Jurisdiktionen ist keine Registrierung, Zulassung oder Genehmigung der Angebotsunterlage vorgesehen.

Das Übernahmeangebot gemäß dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter an-wendbarer Bestimmungen der Wertpapiergesetze der Vereinigten Staaten von Amerika veröffentlicht und gemacht werden. Jeder Vertrag, der durch Annahme des Übernahmegebot zustande kommt, unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Kontakt

Anna Sperber
+49 171 86 56 941
anna.sperber@fgsglobal.com

Niels Schlesier
+49 162 26 27 473
niels.schlesier@fgsglobal.com


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Unternehmen:

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