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12:36 Uhr, 20.03.2023

EQS-News: vbw Pressemitteilung zu Effekten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: vbw warnt vor Reduzierung der Zulieferer und Rückzug aus ganzen Staaten

Emittent / Herausgeber: ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V.

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vbw Pressemitteilung zu Effekten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: vbw warnt vor Reduzierung der Zulieferer und Rückzug aus ganzen Staaten

20.03.2023 / 12:36 CET/CEST

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vbw warnt vor Reduzierung der Zulieferer und Rückzug aus ganzen Staaten
Brossardt: „Praxisgerechtere Ausgestaltung prüfen“

(München, 20.03.2022). Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. warnt vor den negativen Folgen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Das Gesetz trat zum 01. Januar 2023 in Kraft und verpflichtet Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter zu umfassenden Kontrollen in der Wertschöpfungskette. Ab 2024 sollen die Regelungen auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern gelten. „Schon jetzt sind für viele Unternehmen die bürokratischen Vorgaben und hohen Kosten eine schwer zu schulternde Aufgabe. Die beschlossene Ausweitung der bereits überbordenden Sorgfaltspflichten im nächsten Jahr hat negative Konsequenzen für unseren Wirtschaftsstandort und bringt Unternehmen dazu, die Zahl ihrer Zulieferer zu reduzieren. Wir brauchen künftig aber vielmehr stärker diversifizierte Lieferketten, um die Störanfälligkeit zu reduzieren und die Resilienz zu steigern“, sagte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt auf einer Kooperationsveranstaltung mit der Hanns-Seidel-Stiftung.

Kommt es zur Umsetzung der derzeit auf europäischer Ebene diskutierten Pläne für eine EU-Wertschöpfungskettenrichtline, droht laut vbw das Szenario, dass Unternehmen sich aus Kostengründen und mit Blick auf das Risikomanagement aus ganzen Staaten zurückziehen könnten. Brossardt kommentiert: „12 Prozent der Unternehmen beabsichtigen, Länder mit schwachen Governance-Strukturen aufgrund der neuen Vorschriften zu verlassen. 18 Prozent planen, Vorprodukte nur noch aus Ländern zu beziehen, die hinreichend auf die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltschutzstandards achten. Jedes fünfte befragte Unternehmen beabsichtigt, die Preise der eigenen Produkte zu erhöhen, um die zusätzlichen Kosten für die Einhaltung der Gesetze zu finanzieren. Für 16 Prozent der Unternehmen wird es schwierig, Lieferanten aus Problemländern zu ersetzen. So helfen wir weder heimischen Unternehmen, noch leisten wir einen entwicklungspolitisch sinnvollen Beitrag. Als bayerische Wirtschaft fordern wir daher eine grundlegende Überarbeitung des vorgelegten Richtlinienentwurfs mit dem Ziel, eine praxisgerechtere Ausgestaltung zu erreichen.“

Markus Ferber MdEP, Vorsitzender der Hanns-Seidel-Stiftung, zu möglichen Zukunftsszenarien der Lieferketten: „Ist das Decoupling, welches die USA zur Abgrenzung von China vorschlägt, das was wir wollen? Es bedeutet in der Essenz eine Zweiteilung der Wertschöpfungsketten und damit auch eine Zweiteilung von Algorithmen in Ost und West. Dann werden wir ein weiteres Mal diskutieren, ob es einen 'Kampf der Kulturen' gibt."

Eine ausführliche Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zu den Effekten der Lieferkettenregulierung finden Sie hier:
https://www.iwkoeln.de/studien/galina-kolev-adriana-neligan-survey-based-results-on-the-expected-effects-of-the-german-supply-chains-act.html

Kontakt: Thomas Hansbauer, Tel. 089-551 78-361, E-Mail: thomas.hansbauer@ibw-bayern.de


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