EQS-News: SdK lädt Anleiheinhaber der Schlote Holding GmbH zu einer Informationsveranstaltung am 6. Mai 2024 um 16 Uhr ein
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Emittent / Herausgeber: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
/ Schlagwort(e): Anleihe/Kapitalrestrukturierung
SdK lädt Anleiheinhaber der Schlote Holding GmbH zu einer Informationsveranstaltung am 6. Mai 2024 um 16 Uhr ein
03.05.2024 / 08:00 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
SdK lädt Anleiheinhaber der Schlote Holding GmbH zu einer Informationsveranstaltung am 6. Mai 2024 um 16 Uhr ein
Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. hat im Vorfeld der Anleihegläubigerversammlung der Inhaber der von der Schlote Holding GmbH („Schlote“) emittierten Anleihe 2019/24 (WKN: A2YN25 / ISIN: DE000A2YN256), die am 21.05.2024 in Harsum stattfinden wird, intensive Gespräche mit der Gesellschaft geführt und eine Einigung bzgl. der Änderung der Anleihebedingungen erreichen können. Die Grundzüge dieser Einigung wird die SdK im Rahmen einer virtuellen Informationsveranstaltung am 6. Mai 2024 um 16 Uhr darstellen. Anschließend stehen der designierte gemeinsame Vertreter der Anleiheinhaber Dr. Marc Liebscher, Vorstandsmitglied der SdK, und Rechtsanwalt Markus Kienle, Rechtsvorstand der SdK, den Anleiheinhabern für Fragen zur Verfügung. Die Teilnahme am Webinar ist kostenlos. Eine vorherige Anmeldung ist jedoch unter www.sdk.org/informationsveranstaltung erforderlich.
Die SdK wird zu den Beschlussvorschlägen der Emittentin vor der Anleihegläubigerversammlung Gegenanträge einreichen, welche mit Schlote abgestimmt sind. Hiernach soll die Herabsetzung des hälftigen Gesamtnennbetrags um 12,5 Mio. Euro (Verzichtsbetrag) nunmehr im Wege eines auflösend bedingten Forderungsverzichts vorgeschlagen werden. Zudem wird die Emittentin jährliche Teilrückzahlungen in Höhe von 500.000 Euro leisten. Darüber hinaus soll die Laufzeit der Anleihe nunmehr nur bis 2029 verlängert, und der reduzierte Nennbetrag wie bisher verzinst werden. Lediglich für die am 21. Mai 2024 fälligen Zinsen soll eine Stundung bis zum neuen Laufzeitende vorgeschlagen werden. Der Forderungsverzicht der Anleihegläubiger kann u. a. wieder außer Kraft treten, sofern die finanzwirtschaftliche Situation der Emittentin sich bessert und Zahlungen auf den Verzichtsbetrag erfolgen können. Diese Zahlungen sind ebenso an die Liquiditätslage der Emittentin geknüpft wie die vereinbarte Zahlung eines Schlussbonus.
Ihren betroffenen Mitgliedern steht die SdK für Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder unter der Telefonnummer 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
München, den 03. Mai 2024
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org
Pressekontakt:
Daniel Bauer
Tel: 089 / 2020846-0
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