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13:29 Uhr, 15.03.2024

EQS-News: Pressemitteilung zur Einigung bei der EU-Lieferkettenregulierung

Emittent / Herausgeber: ibw – Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft e. V.

/ Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges

Pressemitteilung zur Einigung bei der EU-Lieferkettenregulierung

15.03.2024 / 13:29 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


EU-Wertschöpfungskettenrichtlinie als Steigbügelhalter zur De-Industrialisierung
Brossardt: „Änderungen am Gesetz für Unternehmen ungenügend“

(München, 15.03.2024). Die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. kritisiert das Ergebnis der heutigen Einigung zur EU-Wertschöpfungskettenrichtlinie und bewertet die Änderungen am Gesetz als ungenügend. Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw: „Wir haben davor gewarnt: Angesichts des schwierigen konjunkturellen Umfelds und der sich weiter verschlechternden Standortbedingungen können wir uns keine weitere bürokratische Belastung leisten. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen wird bereits dramatisch durch explodierende Kosten, vor allem von Energie und Arbeit, beeinträchtigt. Die Erfahrungen mit dem deutschen Lieferkettengesetz zeigen uns, dass wir aktuell weit entfernt sind von praxistauglichen Regelungen. Wir sehen die erhebliche Gefahr, dass die europäischen Vorgaben zu keiner Verbesserung führen, sondern noch mehr Bürokratie bedeuten. Diese zusätzliche Belastung durch überbordende und nicht zielführende Sorgfaltspflichten droht zum Steigbügelhalter der De-Globalisierung zu werden.“

Es droht nun laut vbw die Gefahr, dass Unternehmen die Zahl ihrer Zulieferer reduzieren, um Reputationsrisiken zu verhindern und Kosten zu senken. Brossardt: „Damit schaden wir nicht nur der Globalisierung und dem Welthandel, sondern verhindern auch stärker diversifizierte Lieferketten. Zudem wird sich durch den Rückzug der Unternehmen aus riskanten Regionen die Menschenrechtssituation dort sicherlich nicht verbessern. Wir begrüßen die Standfestigkeit der FDP bei der Ablehnung des Gesetzes, umso bedauerlicher ist es, dass die Änderungen zur Eingrenzung des Wirkungsbereiches nicht weit genug gehen und für die Unternehmen keinerlei Entlastungen bieten. Gerade mit Blick auf die kommende Europawahl fordern wir, die Interessen der Unternehmen in Brüssel nicht weiter zu vernachlässigen.“

Kontakt: Thomas Hansbauer, Tel. 089-551 78-361, E-Mail: thomas.hansbauer@ibw-bayern.de


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