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09:30 Uhr, 07.08.2023

EQS-News: NextGen Food Robotics Corp.: NextGen sichert sich zweite Einrichtung

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EQS-News: NextGen Food Robotics Corp.

/ Schlagwort(e): Sonstiges

NextGen Food Robotics Corp.: NextGen sichert sich zweite Einrichtung

07.08.2023 / 09:30 CET/CEST

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NextGen sichert sich zweite Einrichtung

VANCOUVER, British Columbia – 2. August 2023 – NextGen Food Robotics Corp. (das „Unternehmen” oder „NextGen”) (NEO: NGRB; OTC Pink: NGRBF; Frankfurt: O83) freut sich, im Nachgang zu seiner Pressemitteilung vom 1. Juni 2023 bekanntgeben zu können, dass es einen Vertrag (den „Pachtvertrag”) zur Anmietung einer Einrichtung (die „neue Einrichtung”) auf der West 3rd Avenue, im Zentrum von Kitsilano, Vancouver (British Columbia) abgeschlossen hat. NextGen beabsichtigt, von der neuen Einrichtung aus Ghost- und Commissary Kitchens zu betreiben und diese mit automatisierten Lebensmittelfertigungslinien auszurüsten. Das Unternehmen plant außerdem, von Mitgliedern in der Commissary Kitchen hergestellte Produkte in der neuen Einrichtung direkt an die Verbraucher zu verkaufen. Das Unternehmen geht davon aus, dass die vollständige Umgestaltung der neuen Einrichtung mitsamt der Ausrüstung bis Ende Oktober abgeschlossen sein wird.

Der Pachtvertrag wurde für eine ursprüngliche Dauer von zehn Jahren ab dem 1. November 2023 abgeschlossen, mit einer Option zur Verlängerung über zwei separate Zeiträume von jeweils fünf Jahren.

Über NextGen Food Robotics

NextGen Food Robotics ist ein automatisierter roboterassistierter Co-Packer und Hersteller, der Technologie einsetzt, um seine Prozesse zur Lebensmittelherstellung zu modernisieren. Darüber hinaus entwickelt NextGen die „Lily-App“, bei der es sich um eine KI-gesteuerte Lebensmittel-App handelt.

Für Investorenanfragen oder weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Paul Rivas, Chief Executive Officer

1 (236) 471-1357

info@nextgenai.ca

Hinweis bezüglich zukunftsgerichteter Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der einschlägigen Wertpapiergesetze in Bezug auf das Unternehmen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen werden im Allgemeinen durch Begriffe wie „glauben“, „prognostizieren“, „erwarten“, „voraussehen“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „Strategie“, „Zukunft“, „Gelegenheit“, „Plan“, „könnte“, „sollte“, „wird“, „würde“ und vergleichbare Ausdrücke gekennzeichnet. In der vorliegenden Pressemitteilung gehören dazu Aussagen bezüglich der Bedingungen des Pachtvertrags, der beabsichtigten Nutzung der neuen Einrichtung durch das Unternehmen und der möglichen Wahrnehmung von Verlängerungsoptionen sowie der voraussichtlichen Dauer der Umgestaltung der neuen Einrichtung. Das Unternehmen ist zwar überzeugt, dass die Erwartungen und Annahmen, auf denen derartige zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen beruhen, angemessen sind, dennoch sollten sich die Leser nicht in unangemessener Weise auf zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen verlassen, da das Unternehmen keine Garantie abgeben kann, dass diese sich als richtig herausstellen werden. Da sich zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen auf künftige Ereignisse und Umstände beziehen, beinhalten sie naturgemäß Risiken und Unwägbarkeiten. Viele Faktoren können dazu führen, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung abweichen. Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen werden durch diesen Hinweis ausdrücklich als solche gekennzeichnet. Die zukunftsgerichteten Aussagen und Informationen in dieser Pressemitteilung werden gemäß dem aktuellen Stand zum Datum der Veröffentlichung vorgenommen und das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen oder Informationen aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder sonstiger Faktoren öffentlich zu aktualisieren oder zu überarbeiten, sofern dies nicht durch die einschlägigen Gesetze vorgeschrieben ist.

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