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10:00 Uhr, 05.09.2023

EQS-News: Golding Capital Partners GmbH: Golding erweitert erfolgreiche Private-Equity-Impact-Strategie für Artikel-9-Investoren

Emittent / Herausgeber: Golding Capital Partners GmbH

/ Schlagwort(e): Fonds/Fonds

Golding Capital Partners GmbH: Golding erweitert erfolgreiche Private-Equity-Impact-Strategie für Artikel-9-Investoren

05.09.2023 / 10:00 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


PRESSEINFORMATION

Golding erweitert erfolgreiche Private-Equity-Impact-Strategie für Artikel-9-Investoren

München, 5. September 2023 – Der globale Dachfonds „Golding Impact 2021“ erfüllt in Zukunft auch die strengen Vorgaben nach Artikel 9 („dark green“) der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Golding Capital Partners reagiert damit auf die zunehmende Nachfrage nach Investments mit ehrgeizigen, konkret messbaren ökologischen und sozialen Nachhaltigkeitszielen. Investoren können über die global ausgerichtete Private-Equity-Impact-Anlagestrategie neben dem Schwerpunkt EU auch an Investments in Ländern wie den USA, Kanada, UK, der Schweiz oder auch in Schwellenländern partizipieren, ohne auf die strengen EU-Transparenzvorschriften der SFDR verzichten zu müssen. Dadurch wird das Impact-Universum für institutionelle Artikel-9-Investoren um ein Vielfaches erweitert und gleichzeitig die Diversifikation erheblich gesteigert. Im Fokus des Impact-Fonds stehen Unternehmen mit zukunftsstarken, transformativen Geschäftsmodellen in den Bereichen Klimatechnologien (85 Prozent) und Finanzielle Inklusion (15 Prozent).

Impact-Fonds erschließt globales Artikel-9-Potenzial

Nach Erhebungen von Golding Capital Partners sind weltweit nur 30 Prozent aller Impact-Zielfonds nach Artikel 9 der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) klassifiziert, obwohl sie messbaren Impact erzielen und strengen Nachhaltigkeitskriterien entsprechen. „Außereuropäische Zielfondsmanager sind zwar bisweilen in der Lage, die Anforderungen für die Klassifizierung nach Artikel 9 zu erfüllen, scheuen jedoch oft den damit verbundenen Aufwand. Investoren, die Artikel-9-Investments anstreben, ging bisher deshalb ein erhebliches Potenzial verloren. Mit unserem Prüf- und Klassifizierungsprozess, bei dem wir eng mit unseren Zielfondspartnern zusammenarbeiten, können wir diese Lücke im Sinne unserer Investoren schließen“, sagt Dr. Andreas Nilsson, Managing Director und Head of Impact Investing bei Golding.

Die Investmentstrategie des Fonds bleibt unverändert: Im Fokus stehen Fonds bzw. deren Portfoliounternehmen, die zum einen marktübliche Private-Equity-Renditen erzielen und zum anderen durch ihre zukunftsorientierten Geschäftsmodelle signifikante Beiträge zur Abmilderung des Klimawandels, Biodiversitätsverlusts und der globalen Ungleichheit leisten. Der geografische Schwerpunkt liegt in Europa und Nordamerika sowie als Beimischung in Schwellenländern. Der Dachfonds ist als luxemburgische SCS SICAV FIAR strukturiert mit einer Mindestzeichnungssumme von fünf Millionen Euro.

Detaillierter Prüfprozess anhand der SFDR-Standards

Der Grundstein für die Reklassifizierung ist ein mit einem Beratungsunternehmen abgestimmter Prozess, der sich an den Anforderungen der SFDR an nachhaltige Investitionen orientiert. Golding klassifiziert dabei potenzielle Impact-Zielfonds mit Sitz außerhalb der EU, die zwar sämtlichen Artikel-9-Kriterien entsprechen, jedoch nicht der EU-Offenlegungsverordnung unterliegen, anhand von einschlägigen Daten nach Maßgabe der SFDR. „Uns ist wichtig zu betonen, dass wir keine Fonds, die bereits der SFDR unterliegen, nach eigenen Kriterien neu klassifizieren. Wir prüfen lediglich Zielfonds und deren Investitionen, die bisher nicht nach der EU-Verordnung eingestuft sind, auf die Einhaltung der SFDR-Kriterien“, ergänzt Dr. Andreas Nilsson.

„Unsere Impact-Strategie ist global angelegt, und gerade in den USA, in Großbritannien und auch in einigen größeren Schwellenländern gibt es vielversprechende Impact-Opportunitäten, die bislang nicht nach SFDR eingestuft sind. Dass wir diese nun unter dem Dach eines Artikel-9-Fonds investierbar machen, ist ein großer Verdienst und Pionierarbeit unseres Impact-Teams. Damit erweitern wir das Impact-Universum für institutionelle Artikel-9-Investoren um ein Vielfaches und schaffen eine noch größere Diversifikation“, sagt Dr. Matthias Reicherter, Geschäftsführer und CIO bei Golding.

Über Golding Capital Partners GmbH

Die Golding Capital Partners GmbH ist einer der führenden unabhängigen Asset-Manager in Europa für Alternative Investments mit Fokus auf die Anlageklassen Infrastruktur, Private Credit, Private Equity, Secondaries und Impact. Mit einem Team von mehr als 200 Mitarbeitern an den Standorten München, London, Luxemburg, Mailand, New York, Tokio und Zürich unterstützt Golding Capital Partners institutionelle und professionelle Investoren beim Aufbau ihrer Anlagestrategie und verwaltet ein Vermögen von rund 14 Milliarden Euro. Zu den mehr als 230 Investoren zählen Vorsorgeeinrichtungen, Versicherungen, Stiftungen, Family Offices, kirchliche Einrichtungen sowie Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Seit 2013 ist Golding Unterzeichner der von den Vereinten Nationen initiierten Prinzipien für verantwortliches Investieren (UN PRI) und seit 2021 Unterstützer der Task Force on Climate-related Finance Disclosures (TCFD).

Weitere Informationen

Golding Capital Partners GmbH
Susanne Stolzenburg
Director, Head of Marketing & Communications
T +49 (0) 89 419 997 553
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An dem Dachfonds dürfen sich nur Investoren beteiligen, die sachkundige Anleger im Sinne des luxemburgischen Gesetzes vom 23. Juli 2016 über reservierte alternative Investmentfonds (RAIF) qualifizieren und als professionelle Anleger im Sinne des luxemburgischen Gesetzes vom 12. Juli 2013 über Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) oder, soweit im Rahmen der für die Anleger anwendbaren Gesetze ein Vertrieb der Anteile an dem Anlageprogramm an diese zugelassen gelassen ist, insbesondere als deutscher semiprofessionelle Anleger oder qualifizierte Privatanleger nach Maßgabe des österreichischen oder schweizerischen Rechts eingestuft werden können.

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