EQS-News: Eyemaxx Real Estate AG - Information der One Square Advisory Services S.á.r.l. als gemeinsamer Vertreter
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Emittent / Herausgeber: Bronze Properties Sárl
/ Schlagwort(e): Anleihe
Eyemaxx Real Estate AG - Information der One Square Advisory Services S.á.r.l. als gemeinsamer Vertreter
19.04.2023 / 16:07 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Eyemaxx Real Estate AG
Information der One Square Advisory Services S.á.r.l. als gemeinsamer Vertreter der Anleihen 2018/2023 (ISIN: DE000A2GSSP3 / WKN: A2GSSP), 2019/2024 (ISIN: DE000A2YPEZ1 / WKN: A2YPEZ) und Pflichtwandelanleihe 2021/2022 (ISIN: DE000A3E5VR6 / WKN: A3E5VR)
- Wirksamkeit der Bestellung der Sicherheiten unklar und umstritten
- Irreführende Meldung von Herrn Meyer zu Schwabedissen zur Frage der Wirksamkeit der Sicherheiten
- Massiver Kursanstieg der besicherten Anleihe nach der irreführenden Mitteilung
- Schaden für die unbesicherten Anleihegläubiger
- Beauftragung des Gründers und ehemaligen Vorstands der Eyemaxx Real Estate AG
- Bericht der Insolvenzverwaltung zum Stand des Verfahrens
München, 19. April 2023
Über das Vermögen der Eyemaxx Real Estate AG wurde am 5. November 2021 ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beim Landesgericht Korneuburg, Österreich zur GZ 36S101/21a eröffnet. Ferner ist mit Beschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg vom 6. Dezember 2021 in Deutschland ein Sekundärinsolvenzverfahren über das Vermögen der Eyemaxx Real Estate AG eröffnet worden.
Die Eyemaxx Real Estate AG ist Emittentin mehrerer Anleihen.
Für die unbesicherten Anleihen
- 2018/2023 (ISIN: DE000A2GSSP3 / WKN: A2GSSP)
- 2019/2024 (ISIN: DE000A2YPEZ1 / WKN: A2YPEZ)
- Pflichtwandelanleihe 2021/2022 (ISIN: DE000A3E5VR6 / WKN: A3E5VR)
Hier wurde die One Square Advisory Services S.á.r.l. als gemeinsamer Vertreter bestellt.
Gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger der besicherten Anleihe Eyemaxx Real Estate AG 2020/25 (ISIN DE000A289PZ4 / WKN A289PZ) ist Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen.
Wirksamkeit der Bestellung der Sicherheiten unklar und umstritten
Zwischen den gemeinsamen Vertretern der Anleihen besteht Dissens hinsichtlich der Wirksamkeit der Bestellung der Sicherheiten für diese Anleihe. Diese Frage hat unmittelbare Auswirkungen auf die zu erwartende Quote für die jeweiligen Anleihen. Hätte die Wirksamkeit der Bestellung Bestand, kämen die Erlöse aus der Verwertung der als Sicherheit dienenden Projekte ausschließlich den besicherten Anleihegläubigern zugute. Für beide Rechtsansichten liegen entsprechende Gutachten vor. Sofern es keine Einigung auf Vergleichsbasis gibt, ist mit einer langen gerichtlichen Auseinandersetzung zu rechnen.
One Square hat eine renommierte österreichische Anwaltskanzlei beauftragt, den Sachverhalt zu beurteilen. Diese Insolvenzrechtsspezialisten kommen zu dem Ergebnis, dass die Wirksamkeit der Bestellung der Sicherheiten aufgrund unerlaubter Einlagenrückgewähr zumindest in nicht unbeträchtlichen Umfang unwirksam ist. Die Insolvenzverwaltung teilt diese Rechtsansicht und hat erhebliche Zweifel, dass einige Sicherheiten an in Österreich gelegenen Immobilien und Superädifikaten (ähnlich deutschem Erbbaurecht) wirksam bestellt wurden. Auch die Insolvenzverwaltung geht davon aus, dass es sich um einen Fall unzulässiger Einlagenrückgewähr handeln könnte.
Irreführende Meldung von Herrn Meyer zu Schwabedissen zur Frage der Wirksamkeit der Bestellung der Sicherheiten
Herr Meyer zu Schwabedissen hat am 03.02.2023 eine Corporate News zum Stand des Sanierungs-/Insolvenzverfahrens der Eyemaxx Real Estate AG und zu den Anleihen der Eyemaxx Real Estate AG veröffentlicht. https://www.eqs-news.com/de/news/corporate/eyemaxx-real-estate-ag-2020-25-wkn-a289pz-isin-de000a289pz4-bekanntmachung-des-gemeinsamen-vertreters/1747001
In dieser Meldung bezieht Herr Meyer zu Schwabedissen Stellung zur Wirksamkeit der Bestellung von Sicherheiten für die Anleihe Eyemaxx Real Estate AG 2020/25. Obwohl Herrn Meyer zu Schwabedissen das gegenläufige Gutachten und die Rechtsansicht der Insolvenzverwaltung bekannt sind, finden diese aber in seiner Corporate News weder Erwähnung noch Würdigung. Die Insolvenzverwaltung wollte sich zur Frage der Wirksamkeit aufgrund der fehlenden Rechtssicherheit nicht äußern und hat eine ad hoc Veröffentlichung ausdrücklich abgelehnt.
Dennoch hat Herr Meyer zu Schwabedissen die den tatsächlichen Sachverhalt in wesentlichen Punkten unvollständig darstellende Mitteilung in den Markt gegeben. Die inhaltliche Darstellung des dort geschilderten Sachverhalts ist unvollständig, Herrn Meyer zu Schwabedissen verschweigt bekannte Informationen, sie ist daher irreführend.
Massiver Kursanstieg der besicherten Anleihe nach der irreführenden Mitteilung
Der Kurs der besicherten Anleihe ist unmittelbar nach der Veröffentlichung durch Herrn Meyer zu Schwabedissen um ca. 80 % gestiegen. Die irreführende Darstellung in der Corporate News vom 03.02.2023 hatte unmittelbare und signifikante Auswirkungen auf den Börsenkurs der Anleihe Eyemaxx Real Estate AG 2020/25.
Zwischen April 2022 und dem 02.02.2023 lag der Kurs kontinuierlich im Bereich zwischen EUR 15,00 und EUR 20,00. Am 03.02.2023 stieg der Kurs auf EUR 33,00 an und liegt seither kontinuierlich im Bereich zwischen EUR 28,50 und EUR 34,00.
Die BAFIN hat von dem Vorgang Kenntnis.
Zudem entsprechen die von Herrn Meyer zu Schwabedissen in der Corporate News vom 03.02.2023 angegebenen Bewertungen der Sicherheiten nach Einschätzung von Marktexperten nicht den tatsächlich realisierbaren Werten. Trotz seines Hinweises auf einen möglichen Zweifel hinsichtlich der Werthaltigkeit der Immobilien können Leser die Mitteilung von Herr Meyer zu Schwabedissen durch die Angabe einer (nominellen) Deckungsquote von 90 % so verstehen, dass eine Befriedigung der Anleihegläubiger in einer entsprechenden prozentualen Größenordnung vorstellbar sei.
Schaden für die unbesicherten Anleihegläubiger
Parallel zu dem Kursanstieg der besicherten Anleihe sind die unbesicherten Anleihen in der Zeit vom 03.02. bis 17.02.2023 von EUR 4,00 auf EUR 3,30 (ISIN: DE000A2GSSP3 / WKN: A2GSSP) gefallen. Dieser Kursverlust und der damit entstandene Schaden trifft die unbesicherten Anleihegläubiger.
Beauftragung des Gründers und ehemaligen Vorstands der Eyemaxx Real Estate AG
Weiterhin wurde uns bekannt, dass Herr Meyer zu Schwabedissen Herrn Dr. Michael Müller den Auftrag erteilt hatte, die Immobilien in Österreich zu verwerten. Dieser Auftrag erfolgte ohne Abstimmung mit der Insolvenzverwaltung und ohne Abstimmung mit One Square.
One Square lehnt eine Beauftragung von Herrn Dr. Müller, dem Gründer und ehemaligen Vorstand der Eyemaxx Real Estate AG, ab. Herr Dr. Müller zeichnet als langjähriger Vorstand maßgeblich für die Insolvenz verantwortlich. Zudem bestehen Anzeichen, dass Herr Dr. Müller sich wegen persönlichem Fehlverhalten verantworten muss.
Den Hauptverantwortlichen für die Insolvenz mit der Verwertung der Immobilien zu beauftragen, zeugt von einer Fehleinschätzung der Situation und kann nicht im Interesse der Anleihegläubiger als Hauptgeschädigte liegen.
Bericht der Insolvenzverwaltung zum Stand des Verfahrens
One Square steht in enger Abstimmung mit der Insolvenzverwaltung sowohl in Österreich als auch in Deutschland. One Square hat die Insolvenzverwaltung um einen Bericht zum Stand des Verfahrens gebeten, der aktuell erstellt und in Kürze vorliegen wird.
One Square wird entsprechend berichten und zeitnah zu einer Telefonkonferenz einladen, um die Anleihegläubiger unmittelbar zu informieren.
Über One Square
One Square ist eine unabhängige Beratungsgesellschaft mit Sitz in München, Niederlassungen in Frankfurt, Düsseldorf und London und gehört zu den führenden Corporate Finance Adressen in Deutschland. Alle Partner und Teammitglieder verfügen über jahrelange Transaktions- & Restrukturierungserfahrung. Sie waren in führenden Beratungsgesellschaften, Investmentbanken sowie in geschäftsführenden Positionen von Unternehmen tätig. One Square hat seit 2009 über 100 Transaktionen erfolgreich durchgeführt und hat einen hervorragenden Track Record bei der Vertretung von Anleihegläubigern in Restrukturierungen und Insolvenzverfahren.
Kontakt
One Square
Theatinerstrasse 36
D-80333 München
Fax: +49-89-15 98 98-22
email: eyemaxx@onesquareadvisors.com
www.onesquareadvisors.com
Veröffentlichung einer Mitteilung, übermittelt durch EQS Group AG.
Medienarchiv unter https://www.eqs-news.com.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Sprache:
Deutsch
Unternehmen:
Bronze Properties Sárl
14 Rue Edward Steichen
2540 Luxembourg
Luxemburg
EQS News ID:
1612013
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