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Emittent / Herausgeber: Dr. Greger & Collegen
/ Schlagwort(e): Rechtssache/Insolvenz
Dr. Greger & Collegen: Insolvenzverfahren bei PROJECT-Immobiliengruppe
22.08.2023 / 09:50 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Insolvenzverfahren bei PROJECT-Immobiliengruppe
Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen bietet allen betroffenen Kunden und Investoren kostenlose Interessensgemeinschaft an
Regensburg/München, 22.08.2023 - Die Nürnberger PROJECT Immobilien Gruppe hat vor einigen Tagen für mehrere ihrer Gesellschaften Insolvenzantrag gestellt. Zum jetzigen Zeitpunkt handelt es sich um die folgenden fünf Gesellschaften:
- die „PROJECT Real Estate AG“ (PRE), die Holding-Gesellschaft der Gruppe;
- die „PROJECT Immobilien Projektentwicklungs GmbH“ (PEG), die operative Gesellschaft, die die Standorte für die Bauprojekte auswählt und die Projekte konzipiert;
- die „PROJECT Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH“ (PWG), die Makler-Organisation der Gruppe;
- die „PROJECT Immobilien Management GmbH“ (PMG), die u.a. für Bauleitung, Ausschreibungen und Beauftragung von Bauleistungen zuständig ist;
- die „PROJECT Vermittlungs GmbH" (PVG), zuständig für den Vertrieb innerhalb der PROJECT-Fonds-Gruppe.
Die Finanzierungen der jeweiligen Immobilienprojekte erfolgten in der Regel ausschließich durch private Kapitalanleger, die hierfür Eigenkapital bereitstellten. Die Investoren besitzen jedoch weder Eigentumsrechte an den Immobilien noch haben sie grundpfandrechtliche Absicherungen. Sie sind lediglich Teilhaber an den jeweiligen Fonds, über die die Projekte finanziert wurden.
Betroffen von den Insolvenzverfahren sind damit nicht nur die Käufer von knapp 2.000 Wohnungen von über 100 laufenden Bauprojekten, sondern auch ca. 30.000 Privatanleger, die in die rund 20 Immobilienfonds der PROJECT-Immobiliengruppe ca. 1,4 Milliarden Euro investiert haben. Dabei wurden die Immobilien von eigenen Fonds finanziert, die das benötigte Eigenkapital von Privatanlegern eingeworben haben.
Die Beteiligung der Anleger erfolgte im Wege von geschlossenen Fonds in der Form von Kommanditgesellschaften. Anleger haben sich in der Regel als Treuhandkommanditisten über Treuhandgesellschaften an den Unternehmen beteiligt. Soweit einige Anleger Ratensparverträge abgeschlossen haben, ist hier zu prüfen, wie sie sich diesbezüglich verhalten sollen.
Kompetente Vertretung in den anstehenden Insolvenzverfahren
Die renommierte Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Greger & Collegen mit Kanzleisitzen in München und Regensburg hat sich u.a. auf die Vertretung von Kapitalanlegern in Großinsolvenzverfahren spezialisiert. So vertrauen beispielsweise bereits tausende Anleger der insolventen P&R-Container-Gruppe sowie der Wirecard AG auf die Kompetenz der Kanzlei. Mit ihrer langjährigen Expertise und fundierten Erfahrung wissen die Fachanwälte der Kanzlei Dr. Greger & Collegen genau, wie die Ansprüche ihrer Mandanten effektiv durchgesetzt werden können.
Durchsetzung der Interessen der Investoren
„Unser engagiertes Team aus Experten für Großinsolvenzverfahren arbeitet daran, die Investitionen ihrer Mandanten zu schützen und für sie in den Insolvenzverfahren das bestmögliche Ergebnis zu erzielen“, so Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. „Wir verstehen, dass Großinsolvenzverfahren Sorgen und Unsicherheiten hervorrufen können. Doch mit uns an ihrer Seite können sich betroffene Gläubiger darauf verlassen, dass ihre Interessen geschützt werden. Wir kämpfen für das Recht unserer Mandanten und setzen uns dafür ein, die bestmögliche Lösung zu erzielen – sowohl individuell für unsere Mandanten als auch allgemein im Rahmen der Vertretung geschädigter Kapitalanleger in mehreren Gläubigerausschüssen.“
Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
Über die professionelle Vertretung in den anstehenden Insolvenzverfahren hinaus prüfen die Experten der Fachanwaltskanzlei Dr. Greger & Collegen auch in Betracht kommende Schadensersatzansprüche gegen verantwortliche Personen und Gesellschaften. Auch bei der Durchsetzung dieser Rechte sind die Fachanwälte kompetente Ansprechpartner.
Das Problem bei derartigen Kapitalanlagen ist die teils intransparente und hohe Kostenstruktur bei gleichzeitigem vollen unternehmerischen Risiko für die Kapitalgeber.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, mit Kanzleisitzen in räumlicher Nähe zu den zuständigen Gerichten, bietet betroffenen Kunden der PROJECT-Gruppe an, sich kostenlos einer Interessensgemeinschaft anzuschließen, um ihre Interessen zu bündeln und sich über weitere Handlungsmöglichkeiten informiert zu halten.
Kostenlose Interessensgemeinschaft
Sofern auch Sie Kapital in eine der PROJECT-Fonds investiert haben oder Käufer einer der von der PROJECT-Gruppe angebotenen Immobilien sind, können Sie sich unter Angabe des Stichwortes „PROJECT-Immobilien“ auf der Internetseite
https://www.dr-greger.de/kontakt/
bzw. unter der E-Mail-Adresse
project-immobilien@dr-greger.de
für die kostenlose Interessensgemeinschaft der Kanzlei Dr. Greger & Collegen registrieren.
Registrierte Interessenten erhalten weiterführende Informationen.
Kontakt:
Rechtsanwälte Dr. Greger & Collegen
Standort München:
Prinzregentenstraße 54
80538 München
Tel.: 089 / 237 08 480
Fax: 089 / 237 08 4811
Standort Regensburg:
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
93049 Regensburg
Tel.: 0941 / 630 99 60
Fax: 0941 / 630 99 620
Web: www.dr-greger.de
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